Neue Verordnung:Schutz für bezahlbaren Wohnraum

In Haar, Höhenkirchen, Unterföhring und Unterhaching brauchen Hausbesitzer künftig eine Genehmigung, um Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Von Annette Jäger, Landkreis München

Eines haben Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Unterföhring und Unterhaching gemeinsam: Für sie gilt von 1. Juni an eine Genehmigungspflicht, wenn Eigentümer Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Die Verordnung des Bayerischen Ministerrats soll einen Beitrag zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums in Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt leisten. Betroffen sind Mietshäuser ab einer Größe von mehr als zehn Wohnungen.

Die Genehmigungspflicht ist befristet bis 31. Dezember 2025. Betroffen sind bayernweit 50 Kommunen und Städte. Der Genehmigungsvorbehalt gilt für Bestandsgebäude. Von Juni an müssen Eigentümer Anträge zur Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen beim Landratsamt stellen. Kritik gibt es an der Verordnung vom Münchner Mieterverein: dieser sieht Mieter in Häusern mit bis zu zehn Wohnungen als nicht ausreichend geschützt an.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: