Wohnungsbau:Hängepartie in Pullach

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Initiatoren des Bürgerbegehrens zögern noch mit Klage

Von Michael Morosow, Pullach

Der Streit zwischen der Gemeinde Pullach und der Wählergemeinschaft WIP (Wir in Pullach) um die Zulassung des Bürgerbegehrens gegen ein Wohnbauprojekt an der Heilmannstraße steuert wohl auf eine gerichtliche Entscheidung zu. Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag mehrheitlich gegen die Zulässigkeit des Begehrens gestimmt hatte, hat sich die unterlegene WIP tags darauf mit der Bitte um eine Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes gewandt. "Wir wollen hören, wie wir weiter verfahren sollen", sagte die stellvertretende WIP-Vorsitzende Christine Salfer zur SZ. Seit Freitagnachmittag steht fest: Die Behörde wird den Beschluss des Pullacher Gemeinderats nicht korrigieren.

Der Gesetzgeber habe explizit für Beschlüsse einer Gemeinde über die Nichtzulassung eines Bürgerbegehrens die unmittelbare Erhebung einer Klage durch die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens vorgesehen. Und weil dies auch der effizientere Weg sei, eine rasche Klärung durch das Verwaltungsgericht zu erreichen, werde das Landratsamt diesen Beschluss nicht rechtsaufsichtlich beanstanden und ersetzen, teilte Christina Walzner, Sprecherin des Landratsamtes, auf SZ-Anfrage mit. "Jetzt wissen wir, dass wir ganz auf uns allein gestellt sind", reagierte Salfer auf diese Nachricht. An diesem Wochenende werde die Wählergemeinschaft intern darüber beraten, ob sie den Weg vor das Verwaltungsgericht einschlagen werde oder "die Sache auf sich beruhen" lasse. "Es ist auch eine Kostenfrage", sagte Salfer.

Wie berichtet, hat die Wählergemeinschaft Wir in Pullach im September 718 gültige Unterschriften im Rathaus eingereicht und damit das Quorum für ein Bürgerbegehren gegen den Wohnungsbau an der Heilmannstraße erreicht. Auf diesem Grundstück, das die Gemeinde im Vorjahr gekauft hat, sollen 22 gemeindeeigene Wohnungen errichtet werden, um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum erhöhen zu können. Die WIP fordert dagegen, dass das Areal als Vorratsfläche erhalten bleibt.

© SZ vom 21.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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