Wohnbebauung:Gemeinde setzt Bauwünschen Grenzen

Wie soll die Wohnbebauung nördlich des Mooswegs am Oberschleißheimer Schäferanger und Kreuzacker aussehen? Bis jetzt hat das Rathaus die Eigentümer munter drauflosplanen lassen - und dann Entwürfe als überzogen verworfen. Jetzt hat sich der Gemeinderat verständigt, Eckwerte vorzugeben. Damit wolle man "das Verfahren in die Hand nehmen", sagte Christiane Kmoch, die Leiterin des Gemeindebauamts.

Jeden Grundstückszipfel ausnutzen, fünfstöckige Gebäude aufstellen, die Fläche lückenlos versiegeln, keinen Zentimeter Raum für Gemeinbedarfsflächen - diese Pläne hatte der Eigentümer des östlichen Grundstücks vorgelegt. Auch der Bauherr auf dem westlichen Grundstücksteil hat wohl vergleichbar geplant, was aber gar nicht öffentlich gezeigt wurde. Nun entwickelten die Ratsfraktionen unabhängig voneinander, aber doch in weitgehender Übereinstimmung, planerische Eckwerte vorgesehen, die in einen einmütigen Beschluss mündeten. Demnach sind nun maximal vier Geschosse zulässig, entlang dem Moosweg gar nur drei. Vorgeschrieben wurden oberirdische Stellplätze zusätzlich zu Tiefgaragen und öffentliche Grünzüge. Außerdem soll in städtebaulichen Verträgen eine Infrastrukturabgabe festgeschrieben werden. Auch dies war bislang offenbar nicht thematisiert gewesen.

Auf der Freifläche zwischen Schäferanger und St. Margarethenstraße sind die beiden Randgrundstücke mit jeweils rund 1,5 Hektar Fläche zu Wohnbaugebieten gewidmet worden. Festgeschrieben hatte der Gemeinderat bislang nur, dass die Eigentümer auf "Soziale Bodennutzung" verpflichtet werden, also dass ein Prozentsatz der entstehenden Wohnungen zu reduzierten Preisen vermietet werden muss.

© SZ vom 21.12.2017 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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