Süddeutsche Zeitung

Energiewende:Vier Zonen für Windräder in Grasbrunn

Der Gemeinderat legt mögliche Konzentrationsflächen für den Bau von Rotoren fest.

Die Gemeinde Grasbrunn weist vier mögliche Konzentrationszonen für Windkraftanlagen aus. Nach der Prüfung von Wasserschutzgebieten, Freileitungen und Planungen der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat aus sechs potenziellen Flächen vier ausgewählt und für den Bau von Windrädern festgelegt. Zwei Flächen liegen an der südlichen Gemeindegrenze zu Höhenkirchen-Siegertsbrunn, eine dritte östlich der Staatsstraße 2079 an der Grenze zu Hohenbrunn und die vierte südlich von Keferloh nahe der Autobahn A 99. Eine Fläche östlich von Harthausen sowie eine weitere zwischen Grasbrunn und Harthausen fand im Gemeinderat keine Mehrheit.

Damit gehen vier Flächen in das weitere Verfahren, in denen unter Aspekten wie Landschafts- und Artenschutz, Flugverkehr und Schattenwurf genauer untersucht werden. Die Grasbrunner Flächen entsprechen mit 160,9 Hektar rund sechs Prozent der Gemeindefläche, es wird allerdings erwartet, dass sich die Flächen im weiteren Verfahren reduzieren.

Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen reagiert der Gemeinderat auf das seit 1. Februar geltende "Wind-an-Land-Gesetz". Dieses schreibt Quoten für Windenergiegebiete vor, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern gilt: Bis Ende 2027 müssen 1,1 Prozent der Landesfläche, bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windräder ausgewiesen werden. Beauftragt mit der Ausweisung von Vorranggebieten sind die Regionalen Planungsverbände, es steht den Kommunen aber frei, selbst geeignete Flächen an die Regionalen Planungsverbände zu melden.

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