Süddeutsche Zeitung

Plädoyers im Solln-Prozess:Die Frage nach dem richtigen Strafmaß

Hat Dominik Brunner zuerst geschlagen? Welche Strafe droht den Angeklagten? Vor den Plädoyers im Solln-Prozess klärt sueddeutsche.de die wichtigsten Fragen.

Tobias Dorfer und Lisa Sonnabend

Der Prozess um den Gewaltakt von Solln geht in die entscheidende Phase. Am Dienstag halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor Gericht die Plädoyers, ehe am 6. September das Urteil gefällt wird. sueddeutsche.de blickt zurück auf die entscheidenden Momente des Verfahres und klärt: Mit welcher Strafe müssen die Angeklagten rechnen?

Was wird den Angeklagten im Brunner-Prozess vorgeworfen?

Markus Sch. und Sebastian L. sind angeklagt, am 12. September 2009 am S-Bahnhof in München-Solln den Geschäftsmann Dominik Brunner so brutal zusammengeschlagen zu haben, dass er an den Folgen starb. Der 50-Jährige hatte zuvor in der S-Bahn vier Schüler in Schutz genommen, die von den beiden Angeklagten bedroht und erpresst wurden. Er bot ihnen an, mit ihm gemeinsam am Bahnhof Solln auszusteigen.

Dort kam es zur Eskalation. Nach der Attacke erlitt Brunner einen Herzstillstand und starb. Die Staatsanwaltschaft wirft Markus Sch. und Sebastian L. Mord aus niederen Motiven vor.

Was sagen Sebastian L. und Markus Sch. selbst zu den Vorwürfen?

Markus Sch. hat eine Stellungnahme abgegeben, in der er zugibt, am S-Bahnhof Solln falsch reagiert zu haben. Er gesteht die Tat. "Mir tut der Tod des Herrn Brunner so unendlich leid, ich kann es nicht beschreiben." Dann reden nur noch seine Anwälte. Im Vergleich zu ihm ist der Mitangeklagte Sebastian L. gesprächsbereiter. Auch er entschuldigt sich vor Gericht für seine Tat - und beschreibt das Geschehen am Bahnsteig. Dominik Brunner, so Sebastian L. mit leiser, monotoner Stimme, habe seinen Kumpel Markus zuerst ins Gesicht geschlagen - eine Aussage, die später noch von Zeugen bestätigt wird. Möglicherweise könnte sich L.s Kooperation bei der Bewertung des Gerichts positiv auswirken.

Zur Tatzeit war Sebastian L. 17 Jahre alt. Wegen Drogenproblemen lebte er in einem Haus der Suchthilfeeinrichtung Condrobs. Sein Jugendpsychiater beschreibt ihn als jungen Mann mit geringem Selbstbewusstsein und einer ausgeprägten depressiven Störung. Der Tod seines Vaters hat ihn stark mitgenommen. Die Mutter ist ein Pflegefall.

Markus Sch., inzwischen 19 Jahre alt, hat eine enge Bindung zu seinem älteren Bruder aufgebaut. Als dieser ins Gefängnis muss, wird dies für Markus zu einer großen Belastung. Briefe an seinen Bruder zeigen, wie wichtig er für ihn als Bezugsperson ist: "Ich brauch' dich mehr als Essen und Trinken, mehr als Freiheit und Geld, ich stehe immer hinter dir, mein bester Freund, mein Vorbild, du bist alles, was ich habe", schreibt Markus Sch. Seinen Traum von einer Karriere als Rapper hat er auch im Gefängnis nicht aufgegeben. Das psychiatrische Gutachten spricht von kindlichem Verhalten.

Hat Dominik Brunner tatsächlich zuerst zugeschlagen?

Ja. Nicht nur die Aussagen der Angeklagten lassen darauf schließen, sondern auch die Angaben der Zeugen. "Herr Brunner ist mit zwei Schritten auf die beiden jungen Männer zugegangen und hat zugeschlagen", sagte der Fahrer der S-Bahn. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Brunner den ersten Schlag in Notwehr gesetzt hat.

Sebastian L. und Markus Sch. sind des Mordes an Dominik Brunner angeklagt. Waren beide am S-Bahnhof Solln in gleichem Maße am Geschehen beteiligt?

Unstrittig ist, dass Markus Sch. am Bahnsteig von Solln der Gewalttätigere war. Zeugen beschrieben, wie er auf den am Boden liegenden Dominik Brunner eingetreten hat, auch auf den Kopf. Auch hat er sich offenbar, bevor es zu der Gewaltorgie kam, einen Schlüssel zwischen die Finger geklemmt, um seinen Schlägen eine größere Intensität zu verpassen.

Auch Sebastian L. soll geschlagen haben. Als Dominik Brunner jedoch am Boden lag, so berichtet beispielsweise die Zeugin Maria F., sei er hin- und hergelaufen, während sein Kumpel Markus auf den 50-Jährigen eingetreten habe. Sebastian L. sagt sogar, er habe seinen Freund weggezogen und gesagt: "Hör auf, übertreib's nicht!" Der Schüler Marcel L. jedoch gab zu Protokoll, dass beide Angeklagten getreten haben.

Warum widersprechen sich die Zeugen?

Ein Zeuge meint, Dominik Brunner sei der Angreifer gewesen, andere haben offenbar gesehen, wie die zwei Angeklagten auf ihr Opfer zustürzten. Im Prozess um die Bluttat von Solln unterscheiden sich die Aussagen der Zeugen zum Geschehen am Bahnhof erheblich. Wie kommt es dazu?

Oft vergessen Zeugen etwas, interpretieren das Geschehen um oder werden von anderen oder den Medien beeinflusst. Wilfried Dudek, Richter am Amtsgericht München, sagt: "Entscheidend ist oft, ab wann ein Zeuge eine Situation beobachtet. Wenn jemand erst aufmerksam wird, wenn etwas schon im Gange ist, macht sich das Gehirn Gedanken, wie es dazu gekommen sein könnte. Man interpretiert etwas hinein, obwohl man es gar nicht gesehen hat. Bei der Aussage vor Gericht ist man dann überzeugt, dass man das Richtige berichtet." Die falschen Aussagen geschehen deswegen wohl unbewusst. Klaus Volk, Strafrechtsprofessor an der LMU, sagt: "Zeugenaussagen sind eines der schlechtesten Beweismittel, die wir haben."

Während der Verhandlung hat sich herausgestellt, dass Dominik Brunner an einer Herzkrankheit litt. Warum spielt das für den Prozess eine so wichtige Rolle?

Die Nachricht, dass Dominik Brunner an einer Herzkrankheit litt, war der Öffentlichkeit zu Prozessbeginn nicht bekannt. Kurz nachdem die Verhandlung begonnen hatte, musste die Staatsanwaltschaft einräumen, dass der Manager nicht an den direkten Folgen der Schläge und Tritte starb, sondern an Herzstillstand. Die Anklage hatte recht blumig formuliert, Brunner sei "infolge der Schläge und Tritte" gestorben.

Dennoch war keiner der Schläge und Tritte, auch wenn sie mit großer Brutalität erfolgten, für sich tödlich. Tödlich wurde die Gewalteinwirkung dadurch, dass Brunners Herz stark vergrößert war. Dem medizinischen Gutachten zufolge wog es 538 Gramm, normal sind zwischen 300 und 350 Gramm. Normalerweise können Menschen mit einem solchen Herzfehler leben - zumal die Pumpleistung offenbar völlig in Ordnung war und Dominik Brunner auch regelmäßig Sport getrieben hat.

Die Stressmomente am Bahnsteig, die vor allem durch die Tritte und Schläge hervorgerufen wurden, waren jedoch zu viel für sein Herz. Weil dabei das Stresshormon Adrenalin ausgeschüttet wurde, hätte das Herz mehr Sauerstoff als ohnehin schon benötigt gebraucht. Zusätzliche Herzschläge, sogenannte Extrasystolen, hätten dann zu einem Kammerflimmern geführt - das Todesurteil für den Manager.

Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass die Angeklagten entlastet werden. Denn die Tritte und Schläge haben eine Wucht gehabt, die durchaus tödlich hätten sein können, hieß es in dem medizinischen Gutachten. Wie durch ein Wunder habe Dominik Brunner keine schweren Kopfverletzungen gehabt, sagte der Rechtsmediziner Wolfgang Keil.

Was ist die Strategie der Verteidigung?

Maximilian Pauls und Hermann Sättler verteidigen Sebastian L., Jochen Ringler und Roland Autenrieth Markus Sch. Ihr Ziel ist es, die Mordanklage abzuwenden, denn möglich ist auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. In ihren Plädoyers werden die Verteidiger wohl betonen, die Jugendlichen hätten gar nicht die Absicht gehabt, Dominik Brunner anzugreifen, geschweige denn zu töten, sondern sie hätten nur an dem Manager in Richtung Bahnsteigtreppe vorbeigehen wollen. Hätte der 50-Jährige nicht zuerst zugeschlagen, so die Anwälte, wäre es nie zu dem Gewaltakt gekommen.

Schwierig wird es für die Verteidiger, folgende Reaktion ihrer Mandanten zu erklären. Laut Zeugenaussagen bewaffnete sich Markus Sch. mit einem Schlüssel, den er sich zwischen die Finger einer Faust klemmte. Dann verabredeten die beiden Angeklagten eine Strategie für den Angriff: "Einer von vorne und einer von der Seite", sollen sie sich zugerufen haben, ehe sie auf Dominik Brunner einschlugen.

Die beiden Angeklagten sind inzwischen 18 und 19 Jahre alt. Werden sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt oder nicht?

Zum Tatzeitpunkt war Markus Sch. 18 und Sebastian L. 17 Jahre alt. Bei Sebastian L. ist die Rechtslage deswegen klar: Für ihn gilt das Jugendstrafrecht, er war noch nicht volljährig. Sebastian L. kann zudem mit einem milderen Urteil rechnen, da ihm keine Tritte nachgewiesen werden konnten, er soll zudem versucht haben, Markus Sch. von Brunner wegzuziehen. Bei Markus Sch. ist die Sache komplizierter. Ob bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, hängt von ihrem Reifegrad ab. Der Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder stellte im Prozess bei beiden Tätern eine "lange, chronifizierte Störung des Sozialverhaltens" fest, bei beiden spielten die schwierigen familiären Verhältnisse eine Rolle bei der Entwicklung.

Auch der Psychologe Günther Lauber erkannte Anhaltspunkte für eine Reifeverzögerung bei Markus Sch. Lauber und Freisleder sprechen sich deswegen für die Anwendung des Jugendstrafrechtes aus. Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen nach Jugendstrafrecht zehn Jahre Haft. Sollte Markus Sch. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, müsste er sogar mit lebenslang rechnen. Er soll der deutlich aggressivere der beiden Täter gewesen sein. Nur ihm konnten Tritte auf Brunner nachgewiesen werden.

Zu berücksichtigen hat das Gericht bei der Urteilsfindung die Geständnisse der Angeklagten. Die Vorstrafen - Diebstahl bei L. und räuberische Erpressung bei Sch. - werden sich dagegen negativ auswirken.

Markus Sch. war während der Tat stark alkoholisiert und in seinem Blut wurden Marihuana-Spuren nachgewiesen. Könnte sich dies strafmildernd auswirken?

Dass vor allem Markus Sch. während der Geschehnisse in Solln einen deutlich erhöhten Alkoholwert im Blut hatte, ist unstrittig. Gutachter Wolfgang Keil hat für die Tatzeit einen möglichen Höchstwert von 2,09 Promille errechnet. Zuvor hatte Markus Sch. Bier und Wodka mit Orangensaft getrunken. Auch Spuren von Marihuana wurden im Blut des inzwischen 19-Jährigen gefunden.

Allerdings seien beide Jugendliche an Alkohol und Marihuana gewöhnt, beide seien "situativ voll orientiert gewesen". So seien die Angeklagten nach der Tat "ganz schnell über die Gleise geflüchtet, das ist nicht ganz einfach", sagte der Rechtsmediziner. Sein Fazit: Sebastian L. und Markus Sch. seien voll schuldfähig.

Wie gehen die Angehörigen Dominik Brunners mit dem Tod des Managers um?

Der Tod ihres Sohnes hat Oskar und Felicitas Brunner sehr mitgenommen. Die Mutter ist zum Pflegefall geworden. Der Vater saß an den ersten Verhandlungstagen mit im Gerichtssaal, er wollte als Zeuge aussagen. Doch seit der zweiten Verhandlungswoche ist der 80-Jährige nicht mehr im Gericht erschienen: Die geschilderten Details zum Tod seines Sohnes und die Hitze im Gerichtssaal setzten ihm zu sehr zu. Er sei "schwer krank", sagte Anwältin Annette von Stetten, die für die Eltern des Opfers die Nebenklage führt.

Brunners Lebensgefährtin Claudia M. sagte im Prozess aus. Die 30-Jährige lebte in den Monaten bis zu Brunners Tod mit ihm zusammen. Sie sagt, sie habe seinen Tod bis heute nicht verkraftet.

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