Süddeutsche Zeitung

Neue Seuche:Vorsicht vor Wildvögeln

Weil sich die Geflügelpest ausbreitet, warnt das Landratsamt die Bevölkerung und erlässt Auflagen für Tierhalter.

Von Wolfgang Krause, Ismaning

Der Landkreis München rüstet sich gegen eine weitere Seuche: die Vogelgrippe. Bisher wurde nach Angaben des Landratsamts zwar im Kreis noch kein Fall der auch für den Menschen gefährlichen Geflügelpest nachgewiesen, die hauptsächlich durch wild lebende Vögel übertragen wird und sich in Deutschland gerade ausbreitet. Doch der Landkreis ist wegen seiner vielen Seen, die den Tieren als Zugrastplätze dienen, besonders gefährdet.

In Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen hat das Münchner Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die für alle Geflügelhalter gilt. Danach ist der Zugang zum Stall oder zu den Freilaufflächen nur noch für die Tierhalter oder -betreuer gestattet. Diese müssen dabei Schutzkleidung wie Einmaloveralls und -handschuhe, Überstiefel oder desinfiziertes Schuhwerk tragen. Hände, Schuhe und Schutzkleidung müssen nach dem Kontakt mit den Tieren gereinigt und desinfiziert werden. Allgemein sollte auf ein hohes Hygieneniveau geachtet werden.

Das Virus, das die Geflügelpest auslöst, wurde im Landkreis München nach Angaben des Landratsamtes bisher weder in einer Geflügelhaltung noch bei Wildvögeln nachgewiesen. Sobald jedoch ein positiver Befund vorliegen würde, müsste als nächster Schritt der Seuchenbekämpfung eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wie sie bereits im Nachbarlandkreis Starnberg gilt. Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste der betroffene Geflügelbestand als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung getötet werden.

"Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern", betont das Landratsamt. Die Behörde fordert daher dazu auf, bei der Begegnung mit Wildvögeln besonders achtsam zu sein und sich von toten Vögeln fernzuhalten. Wer einen oder mehrere tote Vögel findet, insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse, soll dies umgehend dem Veterinäramt melden. Zudem dürfen bestimmte Wildvögel wie zum Beispiel Hühner, Gänse, Greifvögel und Eulen nicht gefüttert werden.

Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch zahlreiche Varianten eines Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.

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Quelle:
SZ vom 23.02.2021 / wkr/lb, van
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