NaturschutzVerwaltungsgericht bestätigt Schutz eines Wäldchens bei Planegg

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Bislang wurde im Würmtal intensiv Kies abgebaut (Symbolfoto). Dagegen kämpfen seit Jahrzehnten Umweltvereine und Naturschützer.
Bislang wurde im Würmtal intensiv Kies abgebaut (Symbolfoto). Dagegen kämpfen seit Jahrzehnten Umweltvereine und Naturschützer. (Foto: Catherina Hess)

Bund Naturschutz und Grünzug-Netzwerk Würmtal feiern Etappensieg um Erhalt des Bannwalds. Das Hauptverfahren steht noch aus.

Von Annette Jäger, Planegg

Im Douglasienwäldchen in Planegg darf weiterhin kein Kies abgebaut werden. Diese Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichts feiern der Bund Naturschutz (BN) und unter anderem das Grünzug-Netzwerk Würmtal als „weiteren Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit um das Wäldchen in Planegg“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das Gericht hat den besonderen Schutzstatus des 2,1 Hektar großen Douglasienwäldchens in Planegg als Bannwald bekräftigt. Das Hauptverfahren steht noch aus.

Umweltvereine und Naturschützer kämpfen seit Jahrzehnten gegen Rodungen in Würmtaler Wäldern zugunsten des Kiesabbaus durch die seit 1961 in Gräfelfing ansässige Firma Glück. In der Vergangenheit war es Usus, Kiesabbau im Bannwald zu genehmigen, sofern danach wieder aufgeforstet wurde. Dagegen konnten die Naturschützer kaum etwas ausrichten. Diese Praxis wurde jedoch durch eine Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2023 durch ein Eilverfahren vorerst gestoppt.

Der Gerichtshof hatte damals aufgrund einer Beschwerde des Bund Naturschutz der durch das Landratsamt genehmigten Rodung im Douglasienwäldchen vorerst Einhalt geboten. Das Gericht sah den Wert des Waldes, der seit 1993 unter Bannwaldschutz steht, im Genehmigungsverfahren um den Kiesabbau nicht ausreichend berücksichtigt. Das Kiesunternehmen Glück beantragte daraufhin eine Änderung des Beschlusses, um den Weg wieder freizumachen für den Kiesabbau. Ohne Erfolg.

Vergangene Woche, am 30. Juni, hat das Verwaltungsgericht die Aussage des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt und den Änderungsantrag abgelehnt. Das Gericht betrachtet es unter anderem als nicht gesichert, dass der Ersatzwald, der nach der Auskiesung gepflanzt werden soll, in seiner Funktion dem zu rodenden Wald gleichwertig ist. Laut Bund Naturschutz bildet die geplante Ersatzaufforstung eine Insel, umgeben von industrieartiger Tätigkeit und landwirtschaftlicher Nutzung und befindet sich zudem auf einer mit Bauschutt verfüllten alten Kiesgrube mit vermutlich minderwertiger Erdauflage.

„Das ist ein wichtiger Zwischenerfolg für den Erhalt dieses Bannwalds, der gerade in Zeiten der Klimaerhitzung eine wichtige Kühlfunktion auch für München erfüllt“, kommentierte Julika Schreiber, BN-Regionalreferentin Oberbayern, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Pressemitteilung. „Bannwald muss immer gegen Eingriffe geschützt werden – das Urteil ist ein wichtiges Signal für geplante Eingriffe in andere Bannwälder!“

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