Urteil:Messerstecher muss sechs Jahre in Haft

Gericht Köln

Das Urteil im Prozess gegen den Messerstecher in der Oberhachinger Unterkunft ist gefallen.

(Foto: dpa)

Gericht wertet Angriff auf Mitbewohner in einer Asylunterkunft in Oberhaching als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Von Bernhard Lohr, München/Oberhaching

Ein Schwurgericht hat am Dienstag einen 26-jährigen Afghanen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Den Vorwurf des versuchten Mords ließ das Gericht fallen. Wie der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann in seiner Urteilsbegründung sagte, habe sich in der Verhandlung der Ablauf des brutalen Messerangriffs auf einen Mitbewohner in der Asylbewerberunterkunft in Oberhaching bestätigt. Allerdings seien keine niedrigen Beweggründe und auch keine Heimtücke zu erkennen. Auch beim Strafmaß blieb das Gericht eher am unteren Rand.

Es erkannte mildernde Umstände bei dem Täter, der die Urteilsverkündung mit tiefernstem Gesicht und fast regungslos, nur hin und wieder leicht nickend zur Kenntnis nahm. Der Richter und die Schöffen im Saal B 162 des Landgerichts München mussten ihren Blick nur an dem 26-Jährigen vorbei richten, um die menschliche Dimension des Verfahrens zu erkennen. Hinten im Zuhörerbereich saß die Freundin des Manns aus Masar-i-Scharif mit ihrem neugeborenen Baby auf dem Arm, das ruhig schlief, als Richter Riedmann das Strafmaß erläuterte. Die Freundin hatte indirekt den Anlass geliefert für den heftigen Ausraster am 14. April 2018, der den 26-Jährigen vor Gericht brachte. Der Alkohol spielte wohl eine entscheidende Rolle, als er in den Abendstunden voller Wut auf seinen Mitbewohner losstürzte, mehrmals mit einem Steakmesser auf ihn einstach und drohte, ihn umzubringen.

Das Opfer leide bis heute unter der Tat

Der Konflikt hatte sich am Tag davor schon angebahnt. Wie schon öfter war seine Freundin bei ihm im Zimmer. Als gegen 22.35 Uhr das Sicherheitspersonal anklopfte, auf die Hausordnung verwies und die Freundin aufforderte, die Unterkunft zu verlassen, hatte der 26-Jährige schnell den Mitbewohner im Verdacht, der ihn nach seinem Empfinden schon öfter hingehängt hatte. Es gab direkt danach einen Streit, aber richtig heftig wurde es erst tags darauf, als der Afghane und der aus dem Iran stammende Mitbewohner erneut wegen der Zimmerkontrolle aneinandergerieten. Als der heftig Attackierte in eine Nachbarwohnung floh und sich dort mit anderen einschloss, folgte ihm der 26-Jährige und es kam, nachdem man ihn eingelassen hatte, zur Messerattacke.

Die Zeugen hatten in dem Verfahren die Anklage der Staatsanwaltschaft weitgehend bestätigt. Der Angeklagte selbst bestritt den Tatablauf im Grunde nur in einem, allerdings wesentlichen Punkt: Er erklärte, er habe das Messer mit der zehn Zentimeter langen Klinge erst in der Wohnung ergriffen, weil er sich von einem der Freunde des Opfers bedroht gefühlt habe. Richter Riedmann freilich wies das als unglaubwürdig zurück. Zum einen hätten ihn Zeugen schon vorher mit dem mutmaßlichen Tatwerkzeug in der Hand gesehen. Auch ergebe es keinen Sinn, sich von jemandem bedroht zu fühlen, deshalb zum Messer zu greifen und dann einen anderen - mit dem er auch im Clinch lag - damit anzugreifen. Vier- oder fünfmal habe er in Tötungsabsicht auf sein Opfer eingestochen, sagte der Richter, und einmal dessen Unterarm durchstochen. Das Opfer leide bis heute unter der Tat.

Der 26-Jährige zeigte auch Reue

Trotz der an den Tag gelegten Aggression hielt das Gericht dem Täter einiges zugute, so etwa, dass er nicht vorbestraft ist. Schuldunfähig war er an dem Aprilabend nicht, hatte allerdings 1,7 bis 2,4 Promille Alkohol im Blut. Angeblich hatte er so viel nie zuvor getrunken, was ihn enthemmt haben dürfte. Der 26-Jährige zeigte auch Reue. Und der attackierte Iraner nahm die Entschuldigung an. Bemerkenswert sei, dass das Opfer dem jungen Vater gewünscht habe, nicht lange ins Gefängnis zu müssen, sagte Richter Riedmann. Acht Monate von den sechs Jahren hat der junge Vater bereits in Untersuchungshaft hinter sich gebracht. Nach der Urteilsverkündung bekam er ein paar Minuten im Gerichtssaal Zeit, sich von Frau und Kind zu verabschieden.

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