Urteil:Hahn-Stalkerin muss nicht in die Psychiatrie
Im Strafverfahren gegen eine Sauerlacherin lehnt das Landgericht München I ab, die Frau in der Forensik unterzubringen. Vielmehr sei diese für zwei vorläufige Unterbringungen zu entschädigen. Auf einer Wahlkampfveranstaltung im September 2017 hatte die heute 53-Jährige den Bundestagsabgeordneten Florian Hahn (CSU) mit einer nicht schussfähigen Zierwaffe bedroht.