Urteil:Acht Jahre Psychiatrie

Gericht Köln

Als am schwerwiegendsten wertet das Gericht in seinem Urteil eine Tat aus dem Jahr 2009.

(Foto: dpa)

57-Jähriger aus Unterschleißheim wird wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt.

Von Helena Ott, Unterschleißheim

Weil er drei Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren sexuell missbraucht hat, ist ein 57-jähriger Staplerfahrer aus Unterschleißheim von der Strafkammer des Landgerichts München I zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Nachdem eine psychiatrische Gutachterin bei dem Angeklagten eine krankhafte pädophile Störung diagnostizierte, ordnete das Gericht zugleich die Unterbringung in der Psychiatrie an.

Der Unterschleißheimer missbrauchte zwischen September 2017 und Januar 2018 einen 13-jährigen Jungen mehrfach. Unter anderem nötigte er ihn zum Oralverkehr und versuchte, Analverkehr an ihm zu vollziehen. Zudem fertigte er pornografische Videos von dem Jungen an. Der Angeklagte selbst sprach vor Gericht von einer Liebesbeziehung zu dem 13-Jährigen. Der Jugendliche leidet seit dem Missbrauch laut seinen psychiatrischen Betreuern unter massiven Angstzuständen und Schlafstörungen.

Im Zuge der Ermittlungen zu dem Fall, die im Februar 2018 aufgenommen wurden, deckte die Polizei weitere schwere Sexualdelikte des Angeklagten auf. So hat der Verurteilte im Jahr 2004 die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin, ein sechs Jahre altes Mädchen, sexuell missbraucht. Das Mädchen hatte mit ihren beiden Schwestern in der Wohnung des Mannes übernachtet. Diese Situation nutzte der 57-Jährige, um sich in der Nacht an der Sechsjährigen zu vergreifen. Die heute 21-Jährige gab vor Gericht an, dass sie ihrer Mutter damals von den Übergriffen erzählt habe. Diese habe ihren früheren Lebensgefährten mit den Anschuldigungen konfrontiert, aber ihr nicht geglaubt, nachdem der Peiniger die Tat abstritt.

Als am schwerwiegendsten wertet das Gericht in seinem Urteil allerdings eine Tat aus dem Jahr 2009. Damals missbrauchte und vergewaltigte der Unterschleißheimer seine acht Jahre alte Nichte, als er zu Besuch bei seinem Bruder in einer Kleinstadt nahe Chemnitz war. Am Rande eines Volksfestes zog er das Mädchen in ein Waldstück, wo er das Kind mehr als neun Minuten vergewaltigte. Das geht aus einem Video hervor, das der Angeklagte selbst von der Tat aufgenommen hat.

Auf den Rat der Sachverständigen ordnete die Strafkammer an, den Verurteilten zur Therapie seiner pädophilen Erkrankung in den Maßregelvollzug des psychiatrischen Klinikums München-Ost in Haar einweisen zu lassen. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt und die beiden Vertreterinnen der Nebenklage verzichteten auf Berufung. Damit gilt das Urteil als rechtskräftig. Der Angeklagte, seit Februar 2018 in Untersuchungshaft, wird nun von der Justizvollzugsanstalt Stadelheim an die geschlossene Abteilung der Haarer Psychiatrie überstellt, um dort seine restliche Haft zu verbüßen.

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