Unterschleißheim:Mehr Komfort für Radler

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Stadt fordert bei Neubauten den Nachweis von Fahrradstellplätzen

Von Klaus Bachhuber, Unterschleißheim

Wer in Unterschleißheim künftig baut, muss nicht nur Autos die nötigen Stellplätze bieten, sondern auch Rädern. Die Stadt hat nun eine "Fahrradabstellplatzsatzung" erlassen, in der diese Pflicht festgeschrieben ist. "Bei der Errichtung von baulichen Anlagen, deren Nutzung einen Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern erwarten lässt, sind Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen und bereitzuhalten", heißt es in dem Papier, das der Verkehrsausschuss des Stadtrats nun einstimmig verabschiedet hat.

Damit will Unterschleißheim seiner Selbstverpflichtung als "fahrradfreundliche Kommune" einen weiteren entscheidenden Schritt näherkommen. "Um den Fahrradverkehr weiterhin nachhaltig zu fördern, ist es unabdingbar, auch möglichst viele Fahrradstellplätze nicht nur im öffentlichen Raum nachzuweisen", betont das Stadtbauamt. Ein Stellplatz wird in der neuen Satzung mit einer Grundfläche von mindestens 1,5 Quadratmetern definiert. Dazu müssen mindestens Ständer angebracht sein, die ein Anketten des Rads ermöglichen. Wetterschutz ist erwünscht. Unbedingte Vorgabe ist außerdem, dass die Fahrradabstellplätze "von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen oder Außentreppen mit Rampen leicht und verkehrssicher erreichbar sowie gut zugänglich sein müssen". Als Ideallösung werden Fahrradparksysteme gesehen. Wenn ein Bauherr die erstellt, kann er auch die Raumvorgabe unterschreiten.

Einmütig verständigt hat sich der Ausschuss auch auf die konkret geforderte Zahl von Stellplätzen. Bei der ersten Vorlage des Satzungsentwurfs hatte es dazu noch Konflikte im Gremium gegeben, weil Grüne und ÖDP die Anforderungen als viel zu gering gesehen hatten. Nun wurde nachgebessert. Pro 40 Quadratmeter Wohnfläche muss nun ein Radlparkplatz nachgewiesen sein. Bei Wohnungsbauten gilt dies allerdings nur für Wohnblöcke, Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Hier setzt das Rathaus auf die Umsetzung im Eigeninteresse.

Bei Bürogebäuden muss je 60 Quadratmeter Nutzfläche ein Stellplatz angelegt werden, für Arztpraxen oder Behörden sogar je 30 Quadratmeter. Bei Läden ist die Größe entscheidend. Für Versammlungsstätten oder Kirchen werden die Radlplätze nach der Zahl der Besucherplätze definiert, ein Fahrradstellplatz pro zehn Plätze bei einem Raum mit örtlichem Klientel, ein Platz pro 30 Gäste bei überörtlich ausgerichteten Versammlungsstätten. Sportplätze, Schulen und Betriebe ohne Publikumsverkehr sind in der Satzung individuell bewertet.

© SZ vom 13.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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