Süddeutsche Zeitung

Unterschleißheim:Baurecht soll erhalten bleiben

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Die Stadt ist mit ihrer Satzung zur Abwehr der neuen Bauordnung übers Ziel hinausgeschossen. Deshalb werden die Vorgaben nun angepasst

Von Klaus Bachhuber

Damit alles bleibt, wie es ist, hat der Unterschleißheimer Stadtrat nun schon die zweite Neuerung zur Regelung der Abstandsflächen beim Bauen beschlossen. Zunächst hatte die Stadt eine eigene Satzung für die nötigen Abstände zur Nachbarbebauung erlassen, um die neue Bayerische Bauordnung auszuhebeln, die eine dichtere Bebauung ermöglichen soll. Jetzt aber war der Stadtrat mit seinen eigenen Vorgaben nicht mehr zufrieden und hat die Satzung schon wieder modifiziert.

Der Stadtrat hatte wie viele andere Kommunen eine Mustersatzung genutzt, die den zuvor jahrzehntelang praktizierten Umgang mit Abstandsflächen festschreiben sollte. Offenbar war die Satzung dabei aber nicht auf den Status quo einjustiert worden, sondern übers Ziel hinausgeschossen. Architekten und Bauwerber hätten "mehrfach Bedenken und Kritik an die Verwaltung herangetragen", teilte das Stadtbauamt mit. Tatsächlich würden sich mit den festgesetzten Werten "im Vergleich zu den bisher gültigen Regelungen teilweise eine deutliche Verschärfung des Baurechts ergeben", räumte die Behörde ein.

Im Detail wären insbesondere die Bezugshöhen zu Trauf- und Firstpunkten des Neubaus nun erheblich ungünstiger für den Bauherrn anzusetzen. Die Freie Bürgerschaft (FB) hatte daher gefordert, die städtische Satzung gleich wieder komplett einzustampfen. Aus Sicht des Stadtbauamts lässt sich jedoch durch Korrekturen in den Details der gewünschte Effekt erreichen. Die prozentuale Anrechenbarkeit der Gebäudemaße wurde nun um einzelne Faktoren modifiziert. Damit komme das Werk "dem Ziel am nächsten, möglichst wenige Veränderungen zum alten Recht zu bekommen", fasste Bürgermeister Christoph Böck (SPD) die Änderungen für Laien zusammen.

Das Stadtbauamt versicherte, die Korrektur verhindere nicht die Nachverdichtung in Unterschleißheim, "sondern ermöglicht eine geregelte und kontrollierte Nachverdichtung unter Wahrung der Wohnqualität, also der Abstände zu den Grundstücksgrenzen und damit auch zwischen den Gebäuden".

Sie sehe durch die neuen Werte "die nachbarschaftlichen Belange am besten geschützt", sagte Katharina Bednarek (SPD) im Bauausschuss des Stadtrats. Strittig blieb aber der Geltungsbereich. Eine Anwendung der Satzung im gesamten Stadtgebiet wurde vom Rechtsbeistand der Stadt als sehr kritisch gesehen, da eine pauschale Bemessung so vieler krass unterschiedlicher Siedlungsgebiete kaum rechtssicher sein dürfte. Die Satzung soll nun also nur für innerstädtische Kernbereiche gelten, in denen kein Bebauungsplan gilt, und zudem auch für weite Teile von Lohhof, wo "der Charakter des alten Ortsteils als Gartenquartier gefestigt und erhalten" werden solle.

Martin Reichart (FB) tat die Vorschläge weiterhin generell ab. Mit der Neubewertung der Abstandsflächen könne teilweise Bauraum nicht ausgeschöpft werden, der im Bebauungsplan zugestanden worden sei, argumentierte er, das sei "ein Eingriff in Vermögenswerte" und damit rechtlich unhaltbar. Zudem bezeichnete er es als "Ammenmärchen", dass die Abstandsflächenregelung der Bayerischen Bauordnung mehr Baurecht bewirke. Definitiv abzulehnen sei die städtische Satzung aber für Lohhof, wo sie "eine ganz besondere Härte" entfalten würde.

Mit sieben zu vier Stimmen lehnten SPD, Grüne und ÖDP im Bauausschuss gegen CSU und FB die Ausklammerung von Lohhof aus dem Geltungsbereich jedoch ab und beschlossen dann mit gleichem Stimmverhältnis die vom Bauamt vorgeschlagene Änderung der Satzung.

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SZ vom 30.03.2021
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