Unterkünfte:Weder Hotel noch Boardinghaus

Oberschleißheim bleibt in Debatte um Beherbergungsbetriebe hart

Im Konflikt um die Ansiedlung neuer Beherbergungsbetriebe in Oberschleißheim gibt es keine neuerliche Kehrtwendung. Nach einigen formalen Schwierigkeiten hat das Rathaus zuletzt die Linie gefahren, im Gewerbegebiet an der Mittenheimer Gewerbestraße weder Hotels noch Boardinghäuser zuzulassen, und davon wird nun vorerst auch nicht wieder abgewichen. Ein konkretes Projekt neben dem S-Bahnhof, das unter unterschiedlichen Überschriften schon zwei Mal abgewiesen worden war, wird auch weiter nicht zugelassen.

Der Rechtsvertreter des Betriebs, der dort zu seinem Unternehmen Übernachtungsmöglichkeiten schaffen möchte, hatte wohl auf die Ungereimtheiten im bisherigen Genehmigungsverfahren Bezug genommen. In dem Gebiet sind baurechtlich Boardinghäuser unzulässig, weshalb der Gemeinderat den ersten Versuch, ein solches dort zu schaffen, abgelehnt hat. Hotels dagegen wären zu genehmigen. Diesen Automatismus über eine Änderung des Bebauungsplans auszuschließen, wurde vom Bauausschuss des Gemeinderats allerdings damals abgelehnt. Damit wäre also ein zweiter Antrag auf ein Hotel an dieser Stelle genehmigungsfähig gewesen.

Im Nachgang hob der Gemeinderat aber das Ausschussvotum auf und beauftragte die Änderung der Bauleitplanung. Die erste Definition der Änderungsabsicht erschien dann aber offensichtlich der Aufsicht im Landratsamt als zu vage, so dass der Aufstellungsbeschluss noch einmal neu gefasst wurde. Die Rechtsvertretung der Gemeinde sieht den momentanen Status der Rathauspläne trotz der Vorgeschichte als absolut wasserdicht an.

Die politischen Meinungswechsel, die im Abstimmungsergebnis zum Ausdruck kommen, und der unzulängliche erste Änderungsversuch müssten vom Gremium vielleicht politisch erklärt werden, rechtlich aber brächten sie keinen Ansatz für eine Klage, da maßgeblich immer erst die Ausfertigung der Zustimmung, Ablehnung oder Rückstellung durch das Landratsamt sei , hieß es. Gegen die Stimme von Peter Benthues (CSU), dem die vom Rathaus vorgeschlagene Abwicklung der Angelegenheit "zu lapidar" erschien, entschied der Ausschuss, eine Ausnahme im gerade erst gestarteten Verfahren nicht zuzulassen. Die inhaltlichen Argumente des Unternehmens würden dann im Bauleitplanverfahren berücksichtigt.

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