Unterhaching:Zweitwohnungen bleiben steuerfrei

Unterhaching: Wie viele der Unterhachinger Wohnungen als Zweitwohnsitz genutzt werden, lässt sich nicht so einfach sagen.

Wie viele der Unterhachinger Wohnungen als Zweitwohnsitz genutzt werden, lässt sich nicht so einfach sagen.

(Foto: Claus Schunk)

Die Gemeinde erhebt wegen des hohen Aufwands keine Abgabe auf Nebenwohnsitze

Von Iris Hilberth, Unterhaching

Die Idee mag für den Kämmerer auf den ersten Blick ganz charmant geklungen haben: Die Einführung einer Zweitwohnungssteuer könnte einige Euro mehr in die Kasse spülen und so den Haushalt der Gemeinde Unterhaching entlasten. Das hatte sich ein Bürger überlegt und eine Eingabe im Rathaus gemacht. Sein zweites Argument für eine solche Abgabe: Ein Teil der Wohnungen würde so dem anspannten Immobilienmarkt wieder als Erstwohnsitz zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Vorschlag befasst und kam zu dem Schluss: Das ergibt bei uns keinen Sinn.

Was der Mann wohl nicht wusste oder nicht bedacht hat: Um auf diese Weise Geld einzutreiben, wäre ein derart hoher Aufwand notwendig, dass am Ende für die Gemeinde nichts oder nur sehr wenig dabei rumkommt. Die Rathausverwaltung hat durchgerechnet und aufgelistet, was alles zu tun wäre, damit der erste Euro von Zweitwohnungsnutzern fließen kann. Sie gab anschließend zu bedenken, dass das mit dem aktuellen Personal im Rathaus nicht zu leisten ist, sondern zumindest ein Sachbearbeiter und einigen Aushilfskräfte zusätzlich benötigt würden. Auch um ein fachliches Gutachten würde man nicht herumkommen.

Aktuell hat die Gemeindeverwaltung in Unterhaching 1500 gemeldete Zweitwohnsitze ermittelt. Wie viele es tatsächlich sind, müsste durch einen Abgleich mit der Grundsteuerdatenbank erst noch herausgefunden werden. Tatsächlich gilt als Zweitwohnung grundsätzlich eine Wohnstätte im Inland, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird. Wenn die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erheben will, muss sie erst einmal eine Satzung erlassen. Sie kann auch nicht von jedem, der eine Zweitwohnung nutzt, Geld eintreiben, denn es gibt zahlreiche Gründe für eine Befreiung. Die gibt es etwa für Unterkünfte gemeinnütziger oder öffentlicher Träger zu therapeutischen Zwecken, Wohnungen in Pflege- oder Altenwohnheimen, die Wohnungen inhaftierter Straftäter, Minderjähriger in der Ausbildung und Studenten ohne Einkommen sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Polizeibeamte und Soldaten.

Berechnet wird die Zweitwohnungssteuer anhand der jährlichen Nettokaltmiete, die mit dem Steuersatz multipliziert wird. Nun gibt es in Unterhaching aber keinen Mietspiegel. Um darzulegen, um welche Summen es geht, hat sich die Rathausverwaltung an Beispielen aus dem Online-Portal Immobilienscout24.de orientiert und die aktuellen Steuersatz der Stadt München in Höhe von neun Prozent angenommen. Allerdings erhöht München im kommenden Jahr die Zweitwohnungssteuer auf 18 Prozent. Für ein Einzimmer-Appartement mit monatlicher Kaltmiete von 725 Euro würden daher beim aktuellen Steuersatz jährlich 783 Euro in die Gemeindekasse fließen, von kommenden Jahr an eben das Doppelte. Für eine Dreizimmerwohnung würden derzeit etwa 1284 Euro fällig, für eine Doppelhaushälfte mit monatlicher Kaltmiete 3186 Euro.

Es müsse aber mit einer hohen Anzahl an Befreiungen sowie zahlreichen Widerspruchs- und Klageverfahren kalkuliert werden, mahnte die Verwaltung. Um die notwendigen Vorarbeiten zu beauftragen und die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Steuer zu schaffen, müssten mindestens zwei Planstellen für das Haushaltsjahr 2022 geschaffen werden, hieß es aus dem Rathaus. Das wollte im Gemeinderat keiner. Dieser Aufwand, so die einhellige Meinung des Gremiums, ist einfach zu groß.

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