Das Gasthaus Waldeslust an der Unterhachinger Ortseinfahrt ist ein Hingucker und für viele im Ort ein Stück Heimat. Aber auch wenn das manche gerne hätten – unter Denkmalschutz stellen kann man das auffällige rote Gebäude nicht. Das hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege jetzt mitgeteilt.
Dass die Behörde dies überhaupt überprüft hat, ist die Folge eines Beschlusses im Ferienausschuss des Gemeinderats vom Sommer. Da kam nämlich eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Dreispänners und eines Einzelhauses auf der Tagesordnung, es ging genau um dieses Grundstück an der Ecke Münchner und Gartenstraße, auf dem die alte Wirtschaft nebst beliebtem Biergarten steht. Der Gastronom Holger Müller hatte die Bauanfrage gestellt, da er schon länger einen Käufer für die Waldeslust sucht. Die Möglichkeit, hier statt eines Lokals Wohnhäuser zu errichten, würde das Grundstück attraktiver für mögliche Interessenten machen.
Die Lokalpolitiker schreckte das damals auf, so einfach wollten sie die Erlaubnis zum Abriss nicht erteilen und verständigten sich daher darauf, erst einmal prüfen zu lassen, ob das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden könnte. Insbesondere wollten sie damit verhindern, dass ein weiterer Gastronomiebetrieb dicht macht und somit das Angebot in einer immer noch wachsenden Gemeinde schrumpft. „Das ist eine hochgradig bedenkliche Entwicklung, irgendwann haben wir in Unterhaching 27 Lidls und 28 Aldis, aber keine Wirtschaft mehr“, warnte CSU-Fraktionssprecher Korbinian Rausch im August.
Doch die Gemeinde kann Müller nicht vorschreiben, was er mit seinem Grundstück macht. 1992 hatte er die Gaststätte, die früher „Sedlmeyrs Waldwirtschaft“ hieß, übernommen und zu einem trendigen Lokal weiterentwickelt. Die Waldeslust ist nach wie vor beliebt. Doch Müller, inzwischen 57 Jahre alt, spricht von einer 70-Stunden-Woche, die er seit mittlerweile 32 Jahren habe. Schon länger denkt er daher ans Aufhören. Am liebsten wäre es ihm nach eigener Aussage, es würde sich jemand finden, der die Waldeslust weiterführt.
Wirt Holger Müller will das Lokal zunächst weiterführen – doch ein Verkauf ist nicht vom Tisch
Formal steht dem Abriss der Waldeslust und der Errichtung von Wohnhäusern nichts entgegen. Denn der Bebauungsplan setzt lediglich eine fünf Meter tiefe Baugrenze, Sattel- oder Walmdach und maximal zwei Vollgeschosse fest. Doch dann kam der Ferienausschuss auf die Idee mit dem Denkmalschutz und beschloss, dass die Bauverwaltung und Gemeinde-Heimatpfleger Thomas Portenlänger diese Möglichkeit „schnell“ überprüfen sollten. Allerdings wies Amtsleiter und Wirtschaftsförderer Simon Hötzl schon damals eindringlich darauf hin, dass Denkmalschutz eine „harter Eingriff in die Eigentumsrechte“ sei und die bauliche Verwertung einschränke.
Das war Holger Müller auch bewusst, als er von diesen Ambitionen aus dem Rathaus erfuhr. Entsprechend nervös war der Gastronom daher, als sich am 7. Oktober Vertreterinnen und Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Gemeinde Unterhaching sowie der Kreis- und Ortsheimatpfleger bei ihm einfanden, um das Gebäude von allen Seiten, innen wie außen, genauestens zu betrachten. In die Karten schauen ließen sich die Experten bei dem Ortstermin laut Müller nicht. „Es war sehr unsicher, wie sie entscheiden würden, ich habe gezittert, wie es ausgeht“, erzählt er.

Einen Monat lang ließ sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Zeit, an diesem Montag teilte es schließlich mit: Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehe keine Denkmaleigenschaft, ein Nachtrag in die Denkmalliste erfolge daher nicht. Als Begründung führt die Behörde „umfangreiche bauliche Veränderungen“ an. Laut Müller haben die Experten unter anderem festgestellt, dass der heutige Gastraum sehr groß ist, was zur Zeit des Baus nicht üblich gewesen sei.
Er müsse das alles jetzt erst einmal „verdauen“, sagt Müller, aber er sei sehr erleichtert, dass der Denkmalschutz vom Tisch ist, denn das „wäre ein großes Handicap“ gewesen. Zurzeit gebe es allerdings keine konkreten Pläne, er wolle als Wirt der Waldeslust erst einmal weitermachen. Auch in der Gemeinde hofft man auf eine „gute Lösung“ für das Weiterbestehen der Gastwirtschaft an dieser Stelle. „Es ist schließlich ein gesellschaftlicher Fixpunkt in Unterhaching“, sagt Hötzl. Die Prüfung „mit aller Ernsthaftigkeit“, habe nun aber ergeben, dass es in Summe nicht gerechtfertigt sei, das Objekt als Denkmal einzustufen. Das gemeindliche Einvernehmen, das unter Vorbehalt stand, habe damit Gültigkeit.