Die Landes-Eltern-Vereinigung (LEV) der Gymnasien in Bayern sorgt sich um die Handlungsfähigkeit der Elternbeiräte. Sie kritisiert, dass immer mehr Sachaufwandsträger den Elternbeiräten die Einrichtung eines Girokontos über ihre Schule verweigerten, da es dafür in Bayern keine gesetzlich verankerte Regelung gebe. Elternbeiräte selbst dürfen rein formal kein Konto eröffnen, da sie ein Organ der Schule, aber keine juristische Person sind. Die Elternbeiräte an Gymnasien im Landkreis München wissen sich offenbar zu behelfen. Allerdings sucht sich jede Elternvertretung ihr eigenes Konstrukt, wie sie ihr Geld verwaltet, und bewegt sich damit möglicherweise in einem Graubereich.
An vielen Gymnasien war es laut LEV bisher üblich, dass die Schule dem Elternbeirat ein Konto zur Verwaltung von Spendengeldern zur Verfügung stellt. Diese Praxis werde zunehmend von den Kommunen oder Zweckverbänden, die die Schule finanzieren, nicht mehr mitgetragen. "Elternbeiräte, die bei Schulfesten, Informationsabenden und vielem mehr Geld über Kuchen- und Getränkekäufe eingenommen haben, sind nun nicht mehr handlungsfähig", sagt Birgit Bretthauer, Vorsitzende der LEV. Sie kritisiert, dass damit Elternbeiräten eine Teilnahme am schulischen Leben und eine Unterstützung der Schule bei laufenden Kosten und Projekten praktisch verwehrt werde.
Auch könnten Eltern ohne ein solches Konto nicht mehr an den Elternbeirat spenden und dieser keine Mitgliedsbeiträge an die Landes-Eltern zahlen. Aus all diesen Gründen fordert die LEV die Bayerische Staatsregierung auf, eine gesetzlich verankerte Lösung für die Einrichtung von Girokonten durch Elternbeiräte zu schaffen. Hans Hofmann, Mitglied des Vorstands der LEV und Elternbeiratsvorsitzender am Werner-Heisenberg-Gymnasium in Garching, nennt als Vorbild das Konto für die Schülermitverantwortung, das beispielsweise in Paragraf 25 Absatz drei der Bayerischen Schulordnung genannt ist. "Der Staat als Verantwortlicher sollte für die Schulen solche Konten zur Verfügung stellen, es sollte nicht von den lokalen Optionen abhängen", sagt er. Die konkrete Umsetzung hänge davon ab, wie es gesetzlich geregelt werde.
"Wenn wir Geldspenden bekommen, landet das auf dem Konto des Fördervereins."
Von Fällen der Handlungsunfähigkeit erfährt man an den Gymnasien im Landkreis nicht. Doch dass sich die Verwaltung von Geld und Spenden knifflig gestaltet und man kreativ sein muss, sehr wohl. So berichtet die Elternbeiratsvorsitzende eines Gymnasiums im Landkreis, die nicht namentlich genannt werden will, dass an ihrer Schule die Elternvertretung über kein eigenes Konto verfüge. Der Elternbeirat lässt sein Geld deshalb vom Förderverein der Schule verwalten. "Wenn wir Geldspenden bekommen, landet das auf dem Konto des Fördervereins", sagt sie. Dort sei anhand der Buchführung erkennbar, welches Geld dem Elternbeirat zuzuordnen sei. Elternbeirat und Förderverein sind freilich zwei selbständige Organe. "Wenn wir Geld abheben wollen, müssen wir einen Antrag stellen", sagt die Elterneiratsvorsitzende. Das sei schon eigenartig, da es ja um das Geld des Elternbeirats gehe, das die Eltern gespendet hätten. "Uns würde es helfen, wenn der Elternbeirat ein eigenes Konto haben könnte", sagt sie.
Auch am Lise-Meitner-Gymnasium in Unterhaching behilft sich der Elternbeirat durch eine Zusammenarbeit mit dem Förderverein. An dem Gymnasium gibt es laut dem Elternbeiratsvorsitzenden Christoph Heer noch ein Schulunterkonto für den Elternbeirat. "Wir haben es in den letzten Jahren genutzt, um Auslagen des Elternbeirats abzudecken, wir haben beispielsweise die Lernplattform Mathegym finanziert", sagt er. Als man dann aber begann, finanzschwächeren Familien die Teilnahme an Schulfahrten zu ermöglichen und dafür Spenden einnahm, konnten diese zwar auf besagtes Unterkonto fließen. "Aber wir durften als Elternbeirat keine Spenden quittieren."
Diese hätte der Elternbeirat dem Schulzweckverband als Sachaufwandsträger vorlegen müssen. Auch um dieses umständliche Prozedere zu vermeiden, gibt es nun laut Heer seit 2020 einen Förderverein. Über diesen laufen nun alle Spenden und großen Ausgaben. Das schulische Unterkonto wird nur noch für operative Auslagen des Elternbeirats wie etwa Kosten für einen Meetingraum bei einem Workshop verwendet. "Das ist eine Konstruktion, die gut funktioniert", sagt Heer. Er hält die Diskussion über eine gesetzlich verankerte Lösung für die Einrichtung von Girokonten durch Elternbeiräte auch nicht für zielführend. Seiner Ansicht nach sollte man lieber darüber sprechen, wie der Elternbeirat als eigenständige Rechtsperson aufgesetzt werden könnte.
Das Kultusministerium sieht derweil keinen Handlungsbedarf. Eine Sprecherin der Behörde verweist darauf, dass die Tätigkeiten des Elternbeirats als Organ der Schule und nicht eigenständige juristische Person entweder dem Freistaat Bayern oder dem jeweiligen Sachaufwandsträger zuzuordnen seien. Sie betont zudem, dass unter der Rubrik "Elternbeirat - Elternmitwirkung" auf der Seite des Ministeriums zur Unterstützung der Elternbeiräte umfassende Informationen etwa zum Thema Spenden bereitgestellt seien. Sollten Elternbeiräte im Einzelfall Unterstützung benötigen, stünden die Schulen und Schulaufsichtsbehörden jederzeit zur Verfügung. "Größere Vollzugsprobleme, insbesondere dass flächendeckend die Einrichtung von Konten des Sachaufwandsträgers mangels gesetzlicher Verankerung verweigert wird, sind nicht bekannt", sagt die Sprecherin.
Auch die Anerkennung des jeweiligen Elternbeirats als eigene juristische Person ist nach Angaben der Sprecherin nicht notwendig. "Eine entsprechende Handlungsfähigkeit des Elternbeirats als Mitwirkungsorgan der Schule ist gegeben."