Süddeutsche Zeitung

Unterhaching:Blau, blau, blau ist der Parkausweis

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Neuregelung für Behinderte überfordert die Rathausverwaltung

Von Iris Hilberth, Unterhaching

Wenn sich Vorschriften ändern, ist es auch für Verwaltungsmitarbeiter nicht immer leicht, sämtliche Regelungen zu durchblicken. Vor allem, wenn diejenigen, die sich die Veränderungen bis ins kleinste Detail überlegt haben, kleine Fallstricke eingebaut haben. Da kann das Erteilen von ähnlich gearteten und doch verschiedenen Genehmigungen schnell mal zum Farbtest werden. So ist das zumindest mit den Anträgen auf Park-Erleichterungen für Menschen mit Behinderung. Es gibt dafür blaue und orangefarbene Parkausweise. Aber damit nicht genug: Es werden auch hell- und dunkelblaue Berechtigungen ausgegeben. Und da muss man erst mal drauf kommen.

Im Unterhachinger Gemeinderat hatten die Grünen den Antrag gestellt, das Rathaus möge doch für weniger mobilitätseingeschränkte Mitbürger Parkausweise ausgeben. Grund war der Wegfall des bayerischen Parkausweises ("nur BY") für diesen Personenkreis. Denn durch das Bundesteilhabegesetz und die Einführung eines EU-Ausweises haben zwar mehr Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung eine Berechtigung für einen solchen Schein. Doch andere fallen durch die neue Regelung hinten runter, sie könnten aber durch eine Ausnahmegenehmigung eine Erleichterung beim Parken erteilt bekommen. Dafür ist die Gemeinde zuständig. Der EU-Parkausweis ist blau und berechtigt dazu, auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol zu parken, auch in anderen Bundesländern und im Ausland. Die Parkerleichterung gibt es in Orange und in Blau für Menschen, die erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit sind mit Merkzeichen G sowie für hilflose Personen mit der Kennzeichnung H. Mit beiden Ausweisen darf man zwar nicht auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol, aber kostenlos auf Plätzen mit Parkuhren sein Auto abstellen. Dies könnte Menschen helfen, die zum Beispiel zur Chemotherapie ins Krankenhaus müssen, argumentierten die Grünen in ihrem Antrag.

Haben wir doch alles längst geregelt, winkte die Unterhachinger Verwaltung zunächst ab. Die orangefarbenen Ausweise würden im Rathaus bereits ausgegeben. Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Nachweis über den Grad der Behinderung beziehungsweise dem Merkzeichen durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Das wunderte die Grünen zunächst ein wenig. Hatte sich doch eine betroffene Person mit der Bitte um Unterstützung an die Fraktion gewandt, weil es seit dem Wegfall des alten Nur-BY-Ausweises eben keinen Ersatz gegeben hatte.

Noch in der Gemeinderatssitzung konnte das Rätsel gelöst werden. Im Unterhachinger Rathaus war nicht bekannt, dass es neben dem hellblauen EU-Dokument die dunkelblaue Park-Erleichterung gibt, die die Gemeindeverwaltung ausstellen müsste. "Es ist kompliziert", gab auch Rathaussprecher Simon Hötzl zu. Die neue Farbenlehre ist nun auch in den Unterhachinger Amtsstuben bekannt. Ausweise, egal ob in Orange oder Blau, können im Rathaus beantragt werden.

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Quelle:
SZ vom 05.05.2021
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