Eigentlich sollten alle Erstklässler in Unterföhring vom Schuljahr 2024/2025 an „Schulgutscheine“ im Wert von 50 Euro sollten bekommen, wenn ihr Hauptwohnsitz in der Gemeinde liegt. Weil sich jedoch laut Rathausverwaltung die Einlösemöglichkeiten der Gutscheine nicht klären ließen, hat sich der Gemeinderat jetzt auf eine alternative Ausführung der Finanzspritze geeinigt.
So können sich Unterföhringer Erstklässler-Familien den Betrag künftig nach dem Kauf von Schulutensilien gegen Vorlage eines Nachweises – etwa Kassenbons oder Quittungen – bar erstatten lassen. Der Begriff „Schulgutschein“ soll aber weiterhin plakativ gelten.