Süddeutsche Zeitung

Unterföhring:Wahl muss wiederholt werden

Wegen eines Fehlers bei der Stimmenauszählung muss die Wahl des Zweiten Bürgermeisters in Unterföhring wiederholt werden.

Von Sabine Wejsada, Unterföhring

Fataler Fehler in Unterföhring: Weil sich Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer (Parteifreie Wählerschaft, PWU) mit Felix Kinzinger und Lothar Kapfenberger von der Gemeindeverwaltung vor zwei Wochen bei der Auszählung der Stimmen zur Wahl des Zweiten Bürgermeisters vertan haben, muss diese am 18. Juni wiederholt werden. In der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats am 14. Mai hatten sich Manuel Prieler (PWU) und Philipp Schwarz (SPD) um den Stellvertreterposten beworben. Im ersten Wahlgang waren beide auf jeweils zwölf Stimmen gekommen, in der Stichwahl erreichte Prieler dann - laut Zählung am Abend - 13 der 24 abgegebenen gültigen Stimmen und wurde als Zweiter Bürgermeister vereidigt.

Bei einer Nachzählung hat sich nun herausgestellt, dass sich ein Zettel, auf dem der Name von Schwarz geschrieben stand, in den Prieler-Stapel verirrt hatte. Will heißen: Auch im zweiten Wahlgang gab es ein Stimmenpatt, sodass ein Losentscheid notwendig geworden wäre. "Das ist unentschuldbar", räumte Bürgermeister Kemmelmeyer am Donnerstagabend im Gemeinderat kleinlaut ein. "Solch ein Fehler darf nicht passieren." Es tue allen drei Beteiligten aus dem Wahlausschuss leid, versicherte Kemmelmeyer: "Ich möchte mich in aller Form entschuldigen."

Gleich nach Feststellung der Zählpanne habe man die Betroffenen informiert und das Malheur bei der kommunalen Rechtsaufsicht im Landratsamt angezeigt. Von dort kam die Vorgabe, dass Kemmelmeyer die Stellvertreterwahl beanstanden und als rechtswidrig feststellen muss, was dieser in der Sitzung sichtlich betroffen tat. Der Vollzug sei auszusetzen, so die Juristen in der Kreisbehörde. In Unterföhring muss also noch einmal gewählt werden, und zwar in der nächsten Gemeinderatssitzung am 18. Juni. Eine Dienstpflichtverletzung seinerseits sei nach Einschätzung des Landratsamtes nicht ersichtlich, berichtete Kemmelmeyer dem Gremium. Er hatte diese Frage selbst an die Behörde gerichtet.

Wiederholt werden muss nach Auffassung der Rechtsaufsicht nur die Abstimmung über den Posten des Zweiten Bürgermeisters, die Wahl des weiteren Stellvertreters von Kemmelmeyer, den seit 14. Mai die Grünen mit Johannes Mecke stellen, ist davon nicht tangiert. Dieser Umstand allerdings stieß im Gemeinderat auf ein gewisses Unverständnis. Schließlich hatte SPD-Mann Schwarz für diesen Posten ebenfalls kandidiert, nachdem er Prieler zuvor vermeintlich unterlegen war. Doch auch in dieser Abstimmung zog der SPD-Mann den Kürzeren.

Für CSU-Fraktionssprecher Manfred Axenbeck bestand durchaus Gesprächsbedarf: "Was wäre denn passiert, wenn Schwarz Zweiter Bürgermeister geworden wäre?", fragte er und gab sich die Antwort gleich selbst: "Dann wäre er doch nicht bei der Wahl des dritten Stellvertreters angetreten." Bürgermeister Kemmelmeyer bestätigte, dass er die Rechtsaufsicht genau auf das hingewiesen hat. Doch die Juristen hätten gesagt, das spiele keine Rolle, denn jeder Beschluss sei autark zu sehen, ergänzte Felix Kinzinger, Leiter des Ordnungsamtes im Rathaus und am Pannen-Abend Stimmenauszähler im Wahlausschuss. Axenbeck und wohl auch andere im Gremium konnte dies nicht wirklich überzeugen. "Das wäre doch dann so nicht eingetreten", befand er. So oder so: Die Wahl Meckes bleibt unbeanstandet.

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SZ vom 30.05.2020/lb
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