Unterföhring:Kandidaten gesucht

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In Unterföhring wird erstmals ein Jugendbeirat gewählt

Von Juli an soll in Unterföhring ein Jugendbeirat die Kommunalpolitiker und die Verwaltung in allen Bereichen beraten, die junge Leute betreffen. Zunächst aber muss das Gremium, für das sich Unterföhringer zwischen 14 und 23 Jahren noch bis zum 14. Mai bewerben können, gewählt werden. Das soll am 18. Juni geschehen.

Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am Wahltag mindestens 14 und höchstens 25 Jahre alt sind. Je nach Bewerberzahl sollen dem Beirat mindestens fünf, aber höchstens neun ehrenamtliche Mitglieder angehören. Nach einem Beschluss des Gemeinderats wird die Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen in dem neuen Gremien besonders vertreten sein: In dem fünfköpfigen Beirat stellen sie zwei Abgesandte, während die 14- bis 15-Jährigen, die 19- bis 21-Jährigen und die 22-bis 23-Jährigen je einen Vertreter stellen. Bei neun Mitgliedern stellen die 16- bis 18-Jährigen drei Abgeordnete.

Die Amtszeit des Jugendbeirats beträgt zwei Jahre; analog zum bestehenden Seniorenbeirat am Ort wird das Gremium eine oder einen Vorsitzenden wählen und die Mitglieder sollen eine Aufwandsentschädigung bekommen, wie Manuel Prieler, Fraktionssprecher der Parteifreien Wählerschaft (PWU), nun im Gemeinderat anregte und mit seinem Vorschlag auf breite Zustimmung seiner Kollegen stieß.

So sollen die einfachen Mitglieder des künftigen Jugendbeirates je 50 Euro pro Sitzung bekommen, der Schriftführer wird nach Vorlage des Protokolls mit 75 Euro entlohnt und der Vorsitzende erhält 100 Euro. Grünen-Gemeinderat Johannes Mecke sagte, mit der Aufwandsentschädigung zeige die Gemeinde ihre Wertschätzung für die Arbeit des Beirats und schaffe zugleich einen Anreiz, damit sich die jungen Leute in der fraglichen Altersgruppe engagieren. Der Gemeinderat votierte einstimmig dafür.

Auf der Homepage von Unterföhring gibt es einen Link zum Bewerberbogen für die Wahl, den sich Kandidaten unter www.unterfoehring.de/fileamin/PDF/Aktuelles/Bewerberblatt_Jugend.pdf herunterladen können. Mädchen und Jungen unter 18 Jahren brauchen für eine Kandidatur die Einverständniserklärung ihrer Eltern.

© SZ vom 03.05.2018 / sab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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