Umweltschutz:Recycling-Firma missachtet Auflagen

RM-Recycling, Garching Hochbrück, Ingolstädter Landstr. 89a

Die Recyclinganlage verarbeitet auch Altholz und Gewerbe- sowie Sperrmüll. Die Anwohner in Lohhof kämpfen seit Jahren gegen die Anlage.

(Foto: Florian Peljak)

Das Landratsamt zählt in einem Schreiben an die neuen Besitzer der Recycling-Anlage in Hochbrück zahlreiche Verstöße gegen Genehmigungsbescheide und Anordnungen auf. Teilen des Betriebs droht die Stilllegung.

Von Gudrun Passarge

Der neue Betreiber der Recyclinganlage in Hochbrück, die Garching-Hochbrück-Vermögensverwaltung GmbH (GHV), gerät unter Zugzwang. Das Landratsamt hat den Anwälten des Unternehmens einen Brief mit einer Frist geschickt. Bis zum 17. Dezember bleibt ihnen Zeit, sich zu äußern. Der Vorwurf: "nicht genehmigte Änderungen beziehungsweise Verstöße" gegen Genehmigungsbescheide. Sogar von einer möglichen Stilllegung von Teilen der Anlage ist die Rede. Das "Aktionsbündnis Lohhof Süd gegen Gestank und Krach", das im August die Schließung der gesamten Anlage gefordert hat, wertet das als Teilerfolg.

Die Bürgerinitiative versucht schon seit Jahren, dem Recyclingbetrieb, der seit Mai 2017 unter neuer Leitung steht, Verfehlungen und unsachgemäße Behandlung der Wert- und Abfallstoffe nachzuweisen. Immer wieder gab es Beschwerden wegen der Staubbelastung und übler Gerüche. Viele Kritikpunkte beziehen sich auf die Ära des Vorbesitzers, aber auch beim neuen Betreiber lief nicht alles im Sinne der Anwohner.

So geriet die GHV in die Kritik, weil ein Mitarbeiter illegal 40 Tonnen Schlamm auf einem Nachbargrundstück der Anlage entsorgt hatte. Der Vorfall wird immer noch von der Staatsanwaltschaft untersucht. In diesem Jahr schließlich legte das Aktionsbündnis ein selbst bestelltes Gutachten vor, das die Zeiträume von 2012 bis 2017 untersucht hat. Dieses kommt zu dem Ergebnis, die Anlage entspreche nicht den Anforderungen moderner Technik, und konstatiert: "Es wird ständig gegen Auflagen des Genehmigungsbescheids verstoßen."

Die Bürgerinitiative sieht sich bestätigt

Das ist nun auch der Tenor des Schreibens aus dem Landratsamt an die Anwälte des Betriebs. Verfasst wurde es nach einem Ortstermin zur Überprüfung der Anlagen am 22. Oktober. In dem Brief geht das Amt auf eine Darstellung der Betriebsanwälte ein, wonach "kein genehmigungswidriger Zustand am Standort Garching vorliege und alle genehmigungsbedürftigen Anlagen zugelassen seien". Doch die Behörde ist da anderer Ansicht.

Sie listet akribisch zu jeder der vier Anlagen Veränderungen auf, die sie beim Ortstermin vorgefunden hat. Zum Beispiel bei der "kleinen Holzanlage" zur Altholzaufbereitung. Dort sei ein Silo genehmigt, aber die Hackschnitzel würden in einem abgegrenzten Raum gelagert, der in die Betriebshalle integriert ist. Ein Container war vorgesehen, "tatsächlich wird das Material in eine Box ausgetragen".

Ein anderes Beispiel ist die Gewerbeabfall- und Sperrmüllaufbereitungsanlage. Hier kommt die Behörde zu dem Ergebnis: "Die vorhandene, im Änderungsantrag vom 14.5.2018 dargestellte Anlage einschließlich der Aggregate (...) ist nicht genehmigt". Solche vorgefundenen Änderungen zählt die Kreisbehörde zu allen bestehenden vier Abfallanlagen auf.

Sie nimmt bei ihrer Überprüfung auch ein Luftbild von Google Earth zu Hilfe. Aufnahmen aus dem August hätten gezeigt, dass "entgegen der nachträglichen Anordnung zum Brandschutz" an der Südwestseite der Halle offensichtlich brennbares Material (Altholz) gelagert wurde". Insgesamt kommt die Behörde zu dem Ergebnis, "dass die oben genannten Änderungen bei sämtlichen betriebenen Anlagen nicht der Genehmigung beziehungsweise der nachträglichen Anordnung zum Brandschutz entsprechen".

In dem Brief an die Anwälte des Betreibers heißt es weiter: "Für alle oben aufgeführten Änderungen der einzelnen Anlagenbereiche stellt sich die Frage der Stilllegung". Denn nun sei festgestellt worden, dass zum einen eben Genehmigungen für die Änderungen fehlten, zum anderen gegen nachträgliche Verordnungen verstoßen wurde.

Das Aktionsbündnis sieht sein eigenes Gutachten voll bestätigt. "An unseren Aussagen geht kein Weg vorbei", sagt dessen Sprecher Andreas Erbenich. Zu dem Schreiben des Landratsamts bemerkt er: "Man kann zwar nicht sagen ,Treffer und versenkt', aber ,getroffen'." Die Aufsichtsbehörde hat nun dem Anwalt und den Vertretern des Aktionsbündnisses ein Gespräch im Landratsamt zum weiteren Vorgehen angeboten. Das Aktionsbündnis sei bereit, an einem runden Tisch teilzunehmen, sagt Erbenich, er rechnet allerdings erst im nächsten Jahr damit.

Der neue Betreiber wollte zu dem Brief nichts sagen. "Aktuell arbeiten wir an unserer umfassenden Stellungnahme zum Inhalt des Schreibens und werden uns fristgerecht gegenüber dem Landratsamt äußern", heißt es auf Anfrage, aber vorab sollen keine Informationen veröffentlich werden.

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