Ukraine:Hilfe bei Unterbringung von Kriegsflüchtlingen

Wer Menschen aus der Ukraine beherbergt, erhält vom Staat einen Zuschuss für Nebenkosten. Anträge können für März bis Mai gestellt werden.

Menschen im Landkreis München, die Geflüchtete aus der Ukraine unentgeltlich bei sich aufgenommen haben, können noch bis Ende Juni beim Landratsamt einen Zuschuss zu ihren Wohnnebenkosten beantragen. Dies bezieht sich auf die Monate März bis einschließlich Mai 2022. Ausbezahlt werden 65 Euro für jeden vollen Monat, den ein Erwachsener bei seinem Gastgeber verbracht hat, sowie 50 Euro für jedes Kind bis zum 15. Geburtstag, abgerechnet wird der Betrag dann auf den Tag genau. Um die Unterstützung zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein: Der Gastgeber darf keine Mietkosten bei seinen Gästen geltend machen und diese müssen bei der Ausländerbehörde im Ausländerzentralregister registriert sein. Beantragt werden kann der Zuschuss auf der Seite des Landratsamtes (www.landkreis-muenchen.de) im Bereich Ukraine-Zuschuss.

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