Tierseuche:Hühner müssen in den Stall

Landratsamt ordnet Maßnahmen gegen die Geflügelpest an

Die Geflügelpest rückt auch im Landkreis München immer näher: Vergangene Woche wurde im Landkreis Schwandorf in einem großen Geflügelbestand ein Ausbruch amtlich bestätigt. Um die Ausbreitung einzudämmen, hat das Landratsamt München eine Aufstallungspflicht angeordnet und weitere Schutzmaßnahmen festgelegt. Ziel soll sein, den Geflügelbestand zu schützen und die Verbreitung des Vogelgrippevirus aufzuhalten. Noch ist es im Landkreis München nicht nachgewiesen worden.

Private und gewerbliche Tierhalter müssen ihren Geflügelbestand von sofort an in Ställen halten. Frei lebende Wildtiere sollen davon abgehalten werden, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Die Verordnung betrifft folgende Kommunen: Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps, Spielberg/Gut Spielberg), Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing, Grünwald, Haar, Ismaning, Kirchheim, Oberschleißheim, Planegg, Pullach, Unterföhring und Unterschleißheim. Die Vögel müssen nun entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung mit einer dichten Abdeckung gehalten werden, sodass Wildvögeln nicht eindringen können. Zudem müssen Halter mit kleineren Beständen (bis 100 Tiere) ergänzende Aufzeichnungen über die verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel bis zu 1000 Tieren müssen Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.

Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb besonders gefährdet. Tot aufgefundene Wasservögel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden. Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden. Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand getötet werden. Es ist wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest früh zu erkennen.

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