Tierseuche:Entwarnung nach Geflügelpest-Ausbruch

Das Geflügelpest-Beobachtungsgebiet im nördlichen Landkreis München, das aufgrund eines Ausbruchs in der Gemeinde Poing im Landkreis Ebersberg eingerichtet worden ist, läuft laut Landratsamt am 2. Mai aus. Am 31. März hatte das Ebersberger Landratsamt mitgeteilt, dass in einem Poinger Betrieb Geflügelpest-Fälle festgestellt worden waren. Noch am selben Tag fand in der betroffenen Firma die Grobreinigung und Vordesinfektion statt. Gemäß der Geflügelpest-Verordnung wurden ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Von dem Beobachtungsgebiet waren auch die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ismaning und Kirchheim im Landkreis München betroffen. Laut Geflügelpest-Verordnung ist die Aufhebung der Maßnahmen dann anzuordnen, wenn die Geflügelpest in dem betroffenen Gebiet erloschen ist - jedoch frühestens 30 Tage nach der Grobreinigung des Betriebs. Daher wurde das Ende der Frist auf Sonntag, 2. Mai, 0 Uhr gelegt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: