Neue Satzung:Taufkirchen wappnet sich gegen Missbrauch der Hoheitszeichen

Wer Wappen, Fahne oder Logo der Gemeinde verwenden will, braucht vorher eine Erlaubnis aus dem Rathaus. Ohne Zustimmung kann das bis zu 2500 Euro kosten.

Im Streit über eine mögliche Flüchtlingsunterkunft auf dem Areal der früheren Tennisplätze am Postweg sind kürzlich Flyer in Taufkirchen kursiert. Sie warben für eine Online-Petition, die sich gegen eine Containeranlage an dem Standort ausspricht - und garniert waren diese Zettel mit dem Wappen der Gemeinde. Diese "missbräuchliche Verwendung" sei ohne Rücksprache mit dem Rathaus geschehen, sagte Bürgermeister Ullrich Sander (parteifrei) im Gemeinderat. Um derartige Verstöße künftig verfolgen und ahnden zu können, hat das Gremium nun eine "Satzung über die Verwendung des Wappens, der Fahne und des Logos der Gemeinde Taufkirchen" beschlossen.

Darin wird nicht nur das Aussehen dieser Hoheitszeichen festgehalten - also das Wappen mit dem Löwen, der sich ein Schwert durchs Maul stößt, die gelb-schwarze Gemeindefahne und das 2015 entwickelte Logo, auf dem unter anderem der Hachinger Bach und die Pfarrkirche zu sehen sind. Sondern die Satzung weist auch darauf hin, dass ihre Verwendung einer Genehmigung der Gemeinde bedarf. Andernfalls drohe eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro. Eine kurze Diskussion entspann sich im Gemeinderat noch um die Beschreibung des Logos, in der zunächst von "Bürogebäuden" die Rede war, die "als Sinnbild für die Attraktivität als Standort für Wirtschaft und Unternehmen" stünden. Diese Wortwahl kritisierte Gabi Zaglauer-Swoboda (Grüne), die daran erinnerte, dass die Gebäude die Hochhäuser in Taufkirchen am Wald repräsentieren sollten. Dieser Argumentation folgte der Gemeinderat und beschloss, die Formulierung "Bürogebäude" in "urbane Gebäude" zu ändern.

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