Es ist wie ein Überraschungscoup, und der kommt über Nacht. In den sechs Wochen vor einer Wahl ist es Parteien und politischen Gruppierungen erlaubt, Plakate auf öffentlichen Flächen und am Straßenrand zu platzieren, um für ihre Kandidaten zu werben. Mit dem Stichtag – dieses Mal war es der 25. Januar – beginnt meist ein Wettlauf um die besten Standorte für die Konterfeis der Bewerber, aktuell um Bürgermeisteramt, Gemeinderat, Landrat und Kreistag.
KommunalwahlWenn Wahlplakate zu groß sind oder falsch hängen
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Die Regeln für Wahlwerbung sind kompliziert und die Parteien verfolgen misstrauisch, ob sich die Konkurrenz an diese hält. Immer wieder werden Poster entfernt – und in Taufkirchen beschäftigt sich sogar ein Gericht damit.
Von Iris Hilberth und Anja Blum, Taufkirchen/Vaterstetten
