GemeindepolitikTaufkirchner entscheiden über neues Bauquartier am Bahnhof

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Die Pläne für das "Quartier am Bahnhof" in Taufkirchen stehen zur Abstimmung. Hier eine Darstellung der Architekten.
Die Pläne für das "Quartier am Bahnhof" in Taufkirchen stehen zur Abstimmung. Hier eine Darstellung der Architekten.
Visualisierung: Planungsbüro Steidle
  • Am 12. Juli findet in Taufkirchen ein Bürgerentscheid über das "Quartier am Bahnhof" statt, das Wohnraum für bis zu 2000 Menschen schaffen soll.
  • Die Bürger stimmen über ein Ratsbegehren zur Fortführung der Planung und ein Bürgerbegehren zum Stopp des Projekts ab.
  • Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren zunächst als unzulässig abgelehnt, hob diese Entscheidung aber nun auf.
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Bei dem für 12. Juli angesetzten Bürgerentscheid wird auch über das Bürgergehren abgestimmt, das der Gemeinderat zunächst als unzulässig abgelehnt hatte.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

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Zum zweiten Mal binnen eines Dreivierteljahrs können die Bürgerinnen und Bürger von Taufkirchen über ein zentrales Bauvorhaben in ihrem Ort abstimmen. Wie der Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen hat, findet am 12. Juli ein Bürgerentscheid über die Pläne für das „Quartier am Bahnhof“ statt. Diese sehen die Umwandlung des derzeit reinen Gewerbegebiets westlich der Gleise in ein modernes Viertel mit Wohnungen für bis zu 2000 Menschen sowie Büros, Gastronomie, Einzelhandel und sozialen Einrichtungen vor.

Der nahende Bürgerentscheid ist bereits der zweite in Taufkirchen innerhalb kurzer Zeit, nachdem die Bevölkerung im Oktober über eine Ansiedlung der privaten Sabel-Schulen abgestimmt hat. Damals votierten 63 Prozent gegen den geplanten Bildungscampus am Oberweg, obwohl eine Mehrheit im Gemeinderat das Projekt befürwortet hatte. Letzteres trifft nun auch auf das „Quartier am Bahnhof“ zu, das aufgrund seiner Dimension – insgesamt umfasst das Planungsgebiet mehr als zwölf Hektar – allerdings weitaus bedeutender für die Entwicklung Taufkirchens ist. So nannte der scheidende Bürgermeister Ullrich Sander (parteifrei) das Vorhaben eine „Jahrhundertchance“ für den Ort. Aufgrund dieser Relevanz sei es gut und richtig, dass die Bevölkerung über das Projekt abstimme, sagte Sander in seiner letzten Gemeinderatssitzung.

Die Bürgerinnen und Bürger werden dabei am 12. Juli gleich drei Kreuze auf ihrem Stimmzettel setzen müssen – so wie auch bei der Abstimmung über die Sabel-Schulen. Erstens geht es um das vom Gemeinderat angestoßene Ratsbegehren mit der Überschrift „Neugestaltung des Quartiers am Bahnhof – Planung fortführen“, dessen Fragestellung darauf abzielt, „die bestehenden Passagen durch ein modernes, gemischt genutztes Ortsviertel mit Wohnraum, sozialen Einrichtungen und Gewerbe zu ersetzen“. Daneben steht auf dem Stimmzettel zweitens das Bürgerbegehren mit dem Titel „Stoppt die Gigantomanie am Bahnhof“. Dessen Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass die beiden laufenden Bauleitplanverfahren zum ‚Quartier am Bahnhof‘ eingestellt werden?“ Drittens folgt eine Stichfrage nach der Präferenz zwischen beiden Varianten, also ob entweder das Rats- oder das Bürgerbegehren vorgezogen wird.

Das Bürgerbegehren war von der Initiative Lebenswertes Taufkirchen (ILT) und der Ortsgruppe des Bundes Naturschutz initiiert worden, die im vergangenen Winter ausreichend Unterschriften für ihr Anliegen im Rathaus einreichten. Doch Anfang Dezember erklärte der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig, da die beigefügte Begründung nach Ansicht des Gremiums „in wesentlichen Punkten irreführende Darstellungen enthält“. Gegen diese Entscheidung hatte die ILT Klage eingereicht, die aktuell beim Verwaltungsgericht München liegt. Dieses wird sich nun aber nicht mehr mit dem Fall beschäftigen müssen, denn parallel zur Entscheidung für ein eigenes Ratsbegehren hob der Gemeinderat seinen Dezember-Beschluss auf.

Ein Termin für das Urteil des Verwaltungsgerichts wäre nicht absehbar

Noch sei ein Urteil in der Sache nicht abzusehen, sagte Bürgermeister Sander. „Doch wenn das Gericht das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, wären die Bürger vor die Situation gestellt, dass sie zweimal über dasselbe Thema abstimmen müssten – nur mit umgedrehten Fragestellungen.“ Um einer „Verwirrung“ vorzubeugen, plädierte der Rathauschef dafür, das Bürgerbegehren nun doch für zulässig zu erklären und eine Abstimmung darüber zeitgleich mit dem Ratsbegehren anzusetzen.

Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeinderat mehrheitlich an – jedoch gegen die Stimme von Beatrice Brückmann. Die einzige Vertreterin der ILT in dem Gremium kritisierte, dass im Vergleich zum Dezember keine neuen Erkenntnisse zur Zulässigkeit des Begehrens vorlägen. „Das zeigt, dass die Entscheidung damals politisch motiviert war, damit es vor der Kommunalwahl nicht zum Bürgerentscheid kommt“, so Brückmann.

Ungeachtet dieser Kritik dürfte sich ihre ILT ebenso in den Kampf um Stimmen stürzen wie die Befürworter des „Quartier am Bahnhof“. Anders als noch beim Bürgerentscheid über die Sabel-Schulen soll dieses Mal aber nicht der komplette Ort mit Werbung zugepflastert werden. So beschloss der Gemeinderat, dass je Begehren lediglich zehn Standorte für Wahlplakate sowie zwei Plakatwände zulässig sind.

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