Kommunalwahl 2026Ausschluss Pötkes von der Wahl abgewendet

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Ex-Bürgermeister Jörg Pötke, laut Wahlvorschlag „Kommunaler Wahlbeamter i.R.“.
Ex-Bürgermeister Jörg Pötke, laut Wahlvorschlag „Kommunaler Wahlbeamter i.R.“. (Foto: Claus Schunk)
  • Ex-Bürgermeister Jörg Pötke wollte bei der Taufkirchner Bürgermeisterwahl am 8. März mit der Bezeichnung Bürgermeister auf dem Stimmzettel stehen.
  • Der Wahlleiter lehnte dies ab, da "Bürgermeister" ein Amt und kein Beruf sei, wodurch Pötke ein Wahlausschluss gedroht hätte.
  • Am Montagnachmittag einigten sich beide Seiten auf die Berufsbezeichnung "Kommunaler Wahlbeamter i.R." für den Wahlzettel.
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Taufkirchens Ex-Bürgermeister wollte bei der Kommunalwahl mit seiner früheren Amtsbezeichnung auf dem Stimmzettel genannt werden – dies lehnte der Wahlleiter jedoch ab. Am Montag gab es eine Einigung.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

Sieben Wochen vor der Bürgermeisterwahl ist in Taufkirchen eine Auseinandersetzung darüber entbrannt, was bei der Abstimmung am 8. März in einem Fall genau auf dem Wahlzettel stehen wird. Strittig war bis Montag nicht etwa der Name einer Kandidatin oder eines Kandidaten, sondern vielmehr eine Berufsbezeichnung. Diese ist – anders als das Alter, das bei dieser Kommunalwahl erstmals auch weggelassen werden kann – laut bayerischer Gemeinde- und Landkreiswahlordnung ein unabdingbarer Bestandteil des sogenannten Wahlvorschlags. Genau an diesem Punkt entspann sich ein Streit zwischen der Gemeinde und Jörg Pötke, dem Bürgermeisterkandidaten der Initiative Lebenswertes Taufkirchen (ILT). Im Zweifelsfall hätte diesem sogar ein Ausschluss von der Wahl gedroht, teilte das Rathaus mit. Am Montagnachmittag erzielten beide Seiten jedoch eine Einigung.

Anstoß für den Disput war Pötkes ursprüngliches Ansinnen, wonach auf dem Wahlzettel neben seinem Namen die Berufsbezeichnung „Erster Bürgermeister“ stehen sollte. Schließlich sei es bei aktuell Berufslosen ausdrücklich zulässig, den zuletzt ausgeübten Beruf zu benennen, schrieb der ILT-Politiker in einer Mail ans Rathaus. „Unstreitig ist dieser bei mir ‚Erster Bürgermeister‘.“ Tatsächlich wurde Pötke 2008 ins Taufkirchner Rathaus gewählt, wo er bis zu einer Suspendierung aufgrund von Mobbingvorwürfen 2012 den Chefsessel innehatte. Das Verfahren gegen ihn wurde am Ende ohne jegliche Sanktionen eingestellt. In der Folge wurde es längere Zeit ruhiger um den ehemaligen Zahnarzt. In der laufenden Wahlperiode jedoch trat der 79-Jährige wieder häufiger in Erscheinung, mischte sich zunehmend in politische Debatten ein und wurde von seiner ILT auf Platz zwei der Gemeinderatsliste sowie als Bürgermeisterkandidat nominiert.

Nach der Einigung von Montagnachmittag steht nun fest: Neben Sebastian Thoma (CSU), Uwe Görler (AfD), Christoph Nadler (Grüne), Naciye Özsu (SPD), Maike Vatheuer-Seele (UWT) sowie womöglich Harald Eggers (FDP) wird Pötkes Name am 8. März also auf dem Wahlzettel stehen. Jedoch wird daneben nicht die Berufsbezeichnung „Erster Bürgermeister“ verwendet werden, wie Pötke es zunächst gerne gehabt hätte. Warum, erklärt Fabian Sass. Er ist Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Taufkirchen, obendrein deren Wahlleiter und somit Mitglied im Wahlausschuss, der an diesem Dienstag zusammenkommt, um über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge zu entscheiden. Sass zufolge stellt die Tätigkeit als Bürgermeister keinen Beruf dar; vielmehr handle es sich um ein Amt, in das man gewählt werde. Der Wahlvorschlag jedoch müsse die Angabe eines zulässigen Berufs oder Stands beinhalten, betont Sass.

Als Kompromiss bot Jörg Pötke am Sonntag in einer Mail ans Rathaus seinen Verzicht auf die „korrekte Bezeichnung meines letzten Berufes Erster Bürgermeister“ an. Alternativ schlug er die Formulierungen „ehemaliger Bürgermeister“, „Bürgermeister im Ruhestand (i. R.)“ oder „Bürgermeister außer Dienst (a. D.)“ vor – Letzteres freilich nur, „falls dies der Gemeinderat am Donnerstag beschließen sollte“. Denn an diesem Tag behandelt das Gremium einen Antrag Pötkes, wonach er diese Bezeichnung künftig führen dürfe. Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern, die mindestens zehn Jahre im Amt waren, ist dies automatisch gestattet. Da Pötkes Dienstzeit jedoch kürzer war, benötigt er hierfür einen Gemeinderatsbeschluss.

Laut Wahlleiter hätte die Gefahr einer Wahlanfechtung bestanden

Im Taufkirchner Rathaus ist man jedoch der Auffassung, dass auch „Bürgermeister a. D.“ eine unzulässige Berufsbezeichnung auf dem Wahlzettel ist. Hätte Jörg Pötke auf seinen Vorschlägen beharrt, wäre der Wahlvorschlag vom Wahlausschuss laut Sass zurückzuweisen gewesen – der ILT-Kandidat wäre also von der Abstimmung ausgeschlossen worden. Schließlich könnten bestimmte Berufsbezeichnungen einem Bewerber zum Vorteil gereichen, erläutert der Wahlleiter. Und im Falle einer unzulässigen Formulierung bestehe die Gefahr, dass die Wahl im Nachgang erfolgreich angefochten werde.

Indes sei das Rathaus bemüht, gemeinsam mit Pötke eine Lösung zu finden, betonte Fabian Sass. Diese wurde laut dem Ex-Bürgermeister schließlich am späten Montagnachmittag gefunden. Demnach wird neben seinem Namen als Berufsbezeichnung „Kommunaler Wahlbeamter i. R.“ auf dem Wahlzettel stehen. Dies war einer der Vorschläge, die der Wahlleiter Pötke am Montag in einer Mail unterbreitet hatte. Jene Formulierung sei eine Lösung, schreibt der ILT-Kandidat, „mit der beide Seiten leben können“.

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