Taufkirchen:Drohnen müssen draußen bleiben

Die Gemeinde verbannt Flugobjekte aus Grünanlagen

Die Grünanlagensatzung der Gemeinde Taufkirchen stammt aus dem Jahr 1997 - also einer Zeit, in der man das Wort "Drohne" noch mit Bienen in Verbindung brachte. Heute denken die meisten Menschen bei dem Begriff eher an ein unbemanntes Flugobjekt: Mehr als 430 000 solcher Drohnen sind laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hierzulande im Umlauf, wobei das Gros für den Privatgebrauch genutzt wird. Und diese Geräte wiederum sind der Hauptgrund, weshalb die Gemeinde Taufkirchen nach fast 25 Jahren eine neue Grünanlagensatzung erlassen will. Denn darin soll, nebst kleineren Änderungen, vor allem der Betrieb von Drohnen und Flugmodellen in und über den kommunalen Grünflächen untersagt werden.

Zum einen hätten Drohnenüberflüge gerade in Landschaftsschutzgebieten zugenommen, wo die Flugobjekte oftmals Vögel bei der Brut störten, sagte Bürgermeister Ullrich Sander (parteifrei) im Gemeinderat. Zum anderen fühlten sich viele Menschen durch die surrenden Flieger in ihrer Privatsphäre belästigt - "deshalb finde ich das richtig, das in Grünanlagen zu untersagen", sagte der Rathauschef. Ähnlich sahen das die Mitglieder des Gemeinderats, die den Satzungsentwurf einstimmig befürworteten. Jedoch wies Thomas Vieweg (CSU) darauf hin, dass es allein mit der Neuregelung kaum getan sei. "Ich denke, dass nur die wenigsten wissen, wo man mit diesen Drohnen fliegen darf - nämlich so gut wie nirgendwo. Deshalb wird der Drang, gerade in Grünanlagen zu fliegen, sehr groß sein." Vieweg forderte, die neue Satzung auch bekanntzumachen. Sander kündigte "wiederkehrende Hinweise" im Gemeindeblatt an, "um ein Bewusstsein für das Verbot zu schaffen". Sollte dies keinen Erfolg haben, so Sander, "dann müssen wir das irgendwann auch mal ahnden".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: