Zwei Bürgerbegehren gegen geplante Wohnbauprojekte in Taufkirchen sind gescheitert. Zwar sammelten die Initiatorinnen, die eine Bebauung der Flächen am Hachinger Bach sowie westlich der Münchner Straße verhindern wollen, genügend Unterschriften für ihre Ansinnen; jedoch bewertete der Gemeinderat die beiden Bürgerbegehren nun als rechtlich unzulässig. Ob man gegen diese Entscheidung klagen werde, sei aktuell noch offen, sagte Kathrin Schöber, eine der Vertreterinnen der Bürgerbegehren.
Schöber und ihre Mitstreiterinnen hatten an Ostern Handzettel an alle Haushalte im Ort verteilt und in den folgenden Wochen circa 1800 Unterschriften für ihre Anliegen gesammelt. Sie betreffen zum einen das Areal am Wolfschneiderhof, wo die Gemeinde ein neues Quartier mit Seniorenheim, Betreutem Wohnen und 14 Wohnhäusern plant. Letztere sollten durch ein Bürgerbegehren verhindert werden. Unter dem Schlagwort "Kein allgemeines Wohngebiet am Hachinger Bach" forderten die Initiatorinnen, die dortige Bebauung auf Senioreneinrichtungen zu begrenzen. Ihr zweites Bürgerbegehren namens "Grünlandfläche an der Dorfstraße erhalten" betraf unterdessen die gemeindlichen Pläne für ein Wohngebiet östlich des Postwegs. Hier solle das "besonders schützenswerte" Gebiet unbebaut bleiben, vor allem wegen seiner Bedeutung für den Klimaschutz.
Für beide Bürgerbegehren seien ausreichend Unterschriften im Rathaus eingegangen, berichtete der von der CSU gestützte parteilose Bürgermeister Ullrich Sander zu Beginn der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend - die formellen Voraussetzungen seien somit erfüllt. Anders sehe es aber bei der materiellen Zulässigkeit aus, sagte der Rathauschef, der diesbezüglich auf das Gutachten einer Anwaltskanzlei verwies. Diese sei zu dem Schluss gekommen, dass beide Bürgerbegehren unzulässig sind - ein Urteil, dem sich fast der komplette Gemeinderat anschloss.
Das Verwaltungsgericht hatte einen Eilantrag der Initiatoren abgelehnt
Zum Bürgerbegehren gegen die Wohnbaupläne an der Dorfstraße hatte es zuvor bereits eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München gegeben, das einen Eilantrag der Initiatorinnen ablehnte. Sie hatten auf juristischem Wege das Vorgehen der Gemeinde stoppen wollen, die keine 24 Stunden nach Eingang der Unterschriften im Rathaus den Bebauungsplan für das betreffende Areal bekanntgemacht hatte. Das Gericht habe den Antrag auf eine einstweilige Verfügung jedoch abgelehnt und überdies "erhebliche Bedenken" an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geäußert, sagte der Bürgermeister. Das Anliegen sei nun allein schon deshalb unzulässig, da der zugehörige Bebauungsplan bereits in Kraft getreten sei. "Damit hat sich das Bürgerbegehren erledigt", sagte Sander.
Im Falle des anderen Ansinnens, das sich gegen eine Wohnbebauung im geplanten Seniorenheim-Quartier richtet, habe die Kanzlei unter anderem festgestellt, "dass die Fragestellung nicht hinreichend bestimmt ist", berichtete der Bürgermeister. Daher sei dieses Bürgerbegehren ebenfalls rechtlich unzulässig. Gegen diese Einschätzung votierten lediglich die Grünen Katharina Brehm und Gabi Zaglauer-Swoboda sowie Beatrice Brückmann von der Initiative Lebenswertes Taufkirchen. Letztere hatte zuvor als einzige auch gegen die Unzulässigkeit des anderen Begehrens gestimmt.

Für sie und ihre Mitstreiterinnen sei die Entscheidung des Gemeinderats nicht sonderlich überraschend gekommen, sagte Kathrin Schöber anschließend. "Wir wussten ja durch das Verfahren am Verwaltungsgericht schon, dass die Gemeinde das Bürgerbegehren in vielen Punkten anzweifelt." Dass ihre Anliegen, die so viele Menschen in Taufkirchen unterstützt hätten, im Rathaus kein Gehör fänden, sei traurig. "Das Verhalten der Gemeinde finde ich schockierend." Über eine mögliche Klage gegen den Gemeinderatsbeschluss habe man noch nicht entschieden, so Schöber.
Sie und ihre Mitstreiterinnen hatten die Gemeinderatssitzung verfolgt, in der es vor der Abstimmung noch zu einem Wortgefecht rund um einen Artikel von Michael Lilienthal (Freie Wähler) im Gemeindeblatt kam. Darin hatte der zweite Bürgermeister den Initiatorinnen der Bürgerbegehren vorgeworfen, dass deren Ausführungen "teilweise frei erfunden und falsch" seien sowie "wohl in erster Linie der Stimmungsmache" dienten. Derlei Äußerungen verletzten die Neutralitätspflicht der Gemeinde, kritisierte Rudi Schwab (Grüne). Derweil teilte Lilienthal auch in der Sitzung gegen das Bürgerbegehren aus. "Dieses Bauleitverfahren läuft jetzt schon seit vier Jahren", betonte er mit Blick auf die Pläne an der Dorfstraße. "Und auf den allerletzten Zentimetern wurde nun versucht, da noch reinzugrätschen."

