Ortsentwicklung am Hachinger BachTaufkirchner dürfen doch über Seniorenzentrum abstimmen

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Auf diesem Grundstück am Hachinger Bach ist das neue Seniorenzentrum samt Wohnquartier geplant. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen es als Erholungsfläche erhalten.
Auf diesem Grundstück am Hachinger Bach ist das neue Seniorenzentrum samt Wohnquartier geplant. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen es als Erholungsfläche erhalten.
Claus Schunk
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt das Bürgerbegehren gegen ein geplantes Seniorenzentrum am Hachinger Bach in Taufkirchen für zulässig.
  • Das Vorhaben sieht ein Neubauquartier mit Seniorenheim, Betreutem Wohnen und Wohnhäusern auf dem derzeit freien Grundstück vor.
  • Der Bürgerentscheid wird voraussichtlich erst nach der Kommunalwahl im März stattfinden, möglicherweise zusammen mit einem zweiten Bürgerentscheid zum „Quartier am Bahnhof“.
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kassiert im Eilverfahren ein Urteil des Verwaltungsgerichts und erklärt das Bürgerbegehren zu den Neubauplänen am Hachinger Bach für zulässig. Zum Bürgerentscheid kommt es voraussichtlich aber erst nach der Kommunalwahl.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

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Der Gemeinde Taufkirchen steht ein weiterer Bürgerentscheid bevor, und zwar über die Pläne für den Neubau eines Seniorenheims samt Wohnquartier am Hachinger Bach. Hintergrund ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der ein Bürgerbegehren gegen das Vorhaben als zulässig erachtet hat. Der Taufkirchener Gemeinderat hatte dies zuvor anders bewertet und das Ansinnen einer wachstumskritischen Initiative abgelehnt. Diese hatte daraufhin eine Klage eingereicht und obendrein ein Eilverfahren angestoßen.

Das Verwaltungsgericht München bekräftigte zunächst die Einschätzung der Kommune, sein Urteil ist nun aber in zweiter Instanz vom VGH kassiert worden. Entgegen der Auffassung des Gemeinderats sei an der Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens nichts zu beanstanden, heißt in der Entscheidung. So seien die Formulierungen weder irreführend noch enthielten sie falsche Tatsachenbehauptungen – auch diese Vorwürfe hatte die Gemeinde erhoben.

Die Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens zeigen sich hocherfreut über die VGH-Entscheidung. In aller Eile habe man daraufhin 368 Unterschriften für einen Bürgerantrag gesammelt – mit dem Ziel, dass der Gemeinderat noch im Februar einen Bürgerentscheid anberaumt, sagt Sprecherin Kathrin Schöber. Laut Bürgermeister Ullrich Sander (parteilos) wird es jedoch nicht so schnell gehen. Schließlich habe der VGH lediglich im Eilverfahren geurteilt; eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Hauptverfahren stehe noch aus. Jedoch ist nach den klaren Worten des VGH davon auszugehen, dass die Klage erfolgreich sein wird. Insofern werde es einen Bürgerentscheid geben, prognostiziert Sander. Jedoch werde der Gemeinderat darüber wohl erst nach der Kommunalwahl entscheiden.

Auch fürs „Quartier am Bahnhof“ ist ein Bürgerentscheid denkbar

Das Vorhaben, gegen das sich das Bürgerbegehren richtet, sieht auf dem derzeit freien Grundstück östlich des Hachinger Bachs ein Neubauquartier mit einem Seniorenheim, drei Häusern für Betreutes Wohnen, einem Dutzend Wohnhäusern und zwei Gebäuden mit Geschosswohnungen vor. Die Kritiker dieser vom Gemeinderat stets mit großer Mehrheit vorangetriebenen Pläne lehnen dies jedoch ab, weil sie das Gebiet als Erholungsraum erhalten wollen. Zudem würde ihnen zufolge das Areal bei einer Versiegelung seine Funktionen zur Frischluftproduktion und als Versickerungsfläche einbüßen – zwei Argumente, die man im Rathaus als unwahr zurückweist.

Für ihr Bürgerbegehren hatte die Initiative zwar mehr als 1500 und damit ausreichend Unterschriften gesammelt, der Gemeinderat erklärte es dann jedoch für unzulässig. Das gleiche Schicksal ereilte im Dezember auch ein Bürgerbegehren der Initiative Lebenswertes Taufkirchen und der Ortsgruppe des Bundes Naturschutz, die damit das „Quartier am Bahnhof“ stoppen wollten – ein zwölf Hektar großes Gewerbegebiet westlich der Gleise, das der Gemeinderat in ein gemischtes Viertel für bis zu 2000 Menschen umwandeln will. Auch in diesem Fall gehen die Initiatoren auf juristischem Wege gegen die Nichtzulassung vor. Und durch das VGH-Urteil seien die Chancen gestiegen, dass die Gemeinde hier ebenso unterliege, schätzt Sander. „Eventuell muss man dann schauen, ob es sinnvoll ist, die zwei Bürgerentscheide auf einen Termin zu legen.“ Er selbst werde sich darum aber nicht mehr kümmern, sagt Sander. Schließlich trete er bei der Bürgermeisterwahl am 8. März nicht erneut an.

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