Die wachstumskritischen Initiatorinnen zweier Bürgerbegehren in Taufkirchen sind auch im zweiten Anlauf mit ihrem Versuch gescheitert, die Bevölkerung über Bauvorhaben am Hachinger Bach sowie westlich der Dorfstraße abstimmen zu lassen. So bewertete der Gemeinderat die beiden Ansinnen, für die ausreichend Unterschriften im Rathaus eingereicht worden waren, in seiner Sitzung am Donnerstagabend bei jeweils nur einer Gegenstimme als rechtlich unzulässig. Somit kommt es entgegen dem Ziel der Initiatorinnen nicht zu zwei Bürgerentscheiden über die Wohnbaupläne auf der Wiese zwischen Dorfstraße und Postweg sowie über das anvisierte Bauprojekt rund um ein Seniorenzentrum nördlich des Wolfschneiderhofs.
Um diese Vorhaben zu verhindern, hatte eine Gruppe um Kathrin Schöber und Birgit Iser bereits im Frühjahr jeweils knapp 2000 Unterschriften gesammelt – genug, um zwei Bürgerbegehren anzustoßen. Der Gemeinderat lehnte diese im Mai jedoch als unzulässig ab, worauf die Initiatorinnen ihre Pläne überarbeiteten, die Fragestellungen neu formulierten und ein zweites Mal um Unterstützung im Ort warben. Ende August reichten sie im Rathaus abermals ausreichend Unterschriften für ihre beiden Begehren ein – nur um jetzt erneut vom Gemeinderat ausgebremst zu werden. „Uns als Vertreterinnen erscheinen die Gründe für die Ablehnung an den Haaren herbeigezogen“, kritisiert Kathrin Schöber die Entscheidung. Gegen diese werde man nun auf juristischem Wege vorgehen, kündigt sie an.
„Das Bauleitplanverfahren am Hachinger Bach stoppen!“ So war das erste von zwei Bürgerbegehren überschrieben, das die Pläne für ein neues Quartier am Hachinger Bach verhindern wollte. Dort sollen nach den Vorstellungen des Gemeinderats auf der Fläche zwischen der Straße Am Heimgarten und dem Winninger Weg ein Ersatzneubau für das bestehende Seniorenheim am Rathaus und 14 Wohnhäuser entstehen. Gegen letzteres Vorhaben richtete sich jenes Bürgerbegehren, dessen Fragestellung zwar hinreichend bestimmt sei, sagte der von der CSU gestützte parteilose Bürgermeister Ullrich Sander im Gemeinderat. Die von den Initiatorinnen mitgelieferte Begründung jedoch führe die Bürger in die Irre, da darin versichert werde, dass der Neubau des Seniorenheims weiterhin geplant werden könne. Aus diesem Grund sei das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig, befand Sander – eine Einschätzung, der sich nahezu der komplette Gemeinderat anschloss.
„Man findet offenbar immer etwas, was dagegen spricht.“
Die einzige Gegenstimme kam von Beatrice Brückmann (Initiative Lebenswertes Taufkirchen), die auch bei der Frage nach der Zulässigkeit des zweiten Bürgerbegehrens gegen die Mehrheit votierte. „Man findet offenbar immer etwas, was dagegen spricht“, sagte Brückmann auch mit Blick auf den missglückten ersten Anlauf. „Besonders dramatisch finde ich, dass es sich hier um eine ökologisch enorm wertvolle Fläche handelt.“ Damit bezog sich Brückmann auf die Wiese an der Dorfstraße nördlich des Winninger Wegs, wo nach den Plänen des Gemeinderats ein neues Wohngebiet entstehen soll. Das zugehörige Bebauungsplanverfahren ist freilich schon abgeschlossen.
Und genau daran scheitert laut Sander das zweite Bürgerbegehren, das die Bevölkerung über die Aufhebung des beschlossenen Bebauungsplans abstimmen lassen wollte. Hierzu brauche es jedoch ein formales Verfahren, erläuterte der Bürgermeister. Ein Gemeinderatsbeschluss – oder analog dazu ein Bürgerentscheid – reiche hierfür nicht aus. Insofern sei die Fragestellung des Begehrens „rechtswidrig und unzulässig“, sagte Sander, ehe der Gemeinderat auch dieses Ansinnen mit 18:1 Stimmen ablehnte.
Bei den Initiatorinnen reagiert man auf die Argumentation seitens der Gemeinde mit Unverständnis. „Wir sind uns ganz sicher, dass unsere Fragestellung und die Begründung zulässig sind“, betont Kathrin Schöber. So sei beim Begehren gegen das Bauprojekt am Hachinger Bach lediglich davon die Rede, dass ein Seniorenheim weiterhin geplant werden könne – „wo auch immer und wie auch immer“, so Schöber. Und mit Blick auf die Kritik des Gemeinderats an der Fragestellung des zweiten Bürgerbegehrens verweist sie auf einschlägige Paragrafen und Gerichtsurteile, die eine solche Formulierung als zulässig erachteten. In jedem Fall, so Schöber, werde man gegen beide Entscheidungen des Gemeinderats Klage erheben. Somit müssen nun die Gerichte entscheiden, ob die Begehren tatsächlich unzulässig sind.

