Taufkirchen:Im zweiten Anlauf soll es klappen

Lesezeit: 1 Min.

Mit ihren ersten beiden Bürgerbegehren sind die Initiatoren gescheitert, nun unternehmen sie einen zweiten Versuch. (Foto: Sebastian Gabriel)

Die Initiatorinnen zweier Bürgerbegehren gegen neue Bauprojekte sammeln nach ihrem ersten Scheitern erneut Unterschriften.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

Die Initiatorinnen zweier Bürgerbegehren gegen Wohnbauprojekte in Taufkirchen lassen trotz ihres Scheiterns im ersten Anlauf nicht locker. So sammelt die Gruppe inzwischen wieder Unterschriften gegen Pläne für ein neues Quartier westlich der Dorfstraße, zwischen dem Winninger Weg und der Straße Am Heimgarten. Da die Gemeinde für dieses Areal bereits einen Bebauungsplan aufgestellt hat, zielt die Fragestellung des Begehrens darauf ab, dieses Regelwerk für eine künftige Bebauung wieder aufzuheben.

Auf diesem Wege wollen die Initiatorinnen die Errichtung von sechs bis zu vierstöckigen Mehrfamilienhäusern auf der bislang unbebauten Fläche verhindern. Überdies sammeln sie bereits seit Ende Juni Unterschriften für ein zweites Bürgerbegehren namens „Das Bauleitplanverfahren am Hachinger Bach stoppen!“. Dieses richtet sich gegen das geplante Neubauquartier nördlich des Wolfschneiderhofs, das ein Seniorenheim, Betreutes Wohnen und 14 Wohnhäuser umfassen soll.

Für die zwei Anliegen hatten die Initiatorinnen um Kathrin Schöber und Birgit Iser bereits im Frühjahr jeweils knapp 2000 Unterschriften gesammelt und im Rathaus eingereicht. Doch im Mai lehnte der Gemeinderat die beiden Bürgerbegehren als unzulässig ab. Im Falle der Dorfstraße, weil der Bebauungsplan für das betreffende Grundstück bereits beschlossen worden sei. Im Weiteren wurde moniert, dass die Initiatorinnen ihre zwei Bürgerbegehren auf einem gemeinsamen Faltblatt beworben und dadurch auf unerlaubte Weise miteinander verquickt hätten.

Bei ihrem zweiten Versuch gehen die Gegnerinnen der Wohnbaupläne mit getrennten Flyern und neuen Fragestellungen vor. Dass sie erneut ausreichend Unterschriften sammeln werden, gilt als wahrscheinlich. Insofern wird sich der Gemeinderat vermutlich ein zweites Mal mit der Zulässigkeit der beiden Bürgerbegehren auseinandersetzen müssen. Sollten die Unterschriften rechtzeitig im Rathaus eingehen, könnte dies in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 25. Juli geschehen. Andernfalls müsste der Gemeinderat womöglich zu einer Sondersitzung in den Ferien zusammenkommen – schließlich muss das Gremium laut Gemeindeordnung spätestens einen Monat nach Einreichen des Bürgerbegehrens über dessen Zulässigkeit entscheiden.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusVolksfeste
:„Hundert Mal geiler als die Wiesn“

Das Bier ist billig, eine Reservierung unnötig, Belästigungen sind selten: Warum Jugendliche lieber auf Volksfeste im Münchner Umland gehen als auf das Oktoberfest - etwa in ein Bierzelt in Unterhaching.

Von Sophia Coper (Text) und Claus Schunk (Fotos)

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: