Beamtinnen und Beamte aus Taufkirchen werden künftig nicht mehr weniger Gehalt beziehen als ihre Kollegen aus den Nachbarorten. So hat der Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes in Bayern einem Antrag von CSU und Freien Wählern zugestimmt, wonach das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz um einen zusätzlichen Passus ergänzt werden soll. Dieser regelt die Einstufung der Gemeinden in bestimmte Ortsklassen, die dann wiederum zur Berechnung der Besoldung von Staatsbediensteten herangezogen wird. Bislang war Taufkirchen in die Ortsklasse II gefallen, während der Landkreis München und die meisten Nachbargemeinden der Ortsklasse VII angehören. Der nun angenommene CSU/FW-Antrag sieht vor, dass Gemeinden, die um mehr als zwei Stufen niedriger eingestuft wurden als ihr Landkreis, künftig in die Ortsklasse ebendieses Landkreises fallen.
„Das ist fair und bildet die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ab“, kommentiert die CSU-Stimmkreisabgeordnete Kerstin Schreyer, die laut eigenen Angaben infolge eines Hinweises von Taufkirchens Bürgermeister Ullrich Sander (parteilos) gemeinsam mit ihrem Parteikollegen Alfred Grob jene Lösung erarbeitet hat. Vorausgegangen waren Proteste von Beamtinnen und Beamten aus Taufkirchen, die unter anderem das dortige Rathaus auf die Ungleichbehandlung aufmerksam gemacht hatten. Sie resultierte aus der hohen Zahl von mehr als 2000 Sozialwohnungen im Ort. Schließlich werden zur Ermittlung der 2023 eingeführten ortsbezogenen Besoldungskomponente die Mietenstufen im Wohngeldgesetz herangezogen.
„Taufkirchen ist hier offenbar ein absoluter Ausnahmefall“, sagte Ullrich Sander im vergangenen August, als der Gemeinderat per Resolution ein Ende dieser Benachteiligung forderte. „Das Mietniveau in Taufkirchen auf dem freien Markt ist nicht anders als in Unterhaching oder Ottobrunn – und sicher höher als in Aying und Sauerlach“, betonte er. Dennoch würden Beamtinnen und Beamte aus dem Ort infolge der Einstufung in die Ortsklasse II deutlich schlechter bezahlt als ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Nachbargemeinden. „Das sind im Moment 400 Euro, die man – mit zwei oder drei Kindern – weniger bekommt“, so Sander.
Jetzt soll diese Ungleichbehandlung also behoben werden, wie auch der Bayerische Beamtenbund (BBB) mitteilt. Ihm zufolge betrifft die nun beschlossene Härtefallklausel aktuell nur die Gemeinde Taufkirchen. Laut BBB tritt die Regelung rückwirkend zum 1. April 2023 in Kraft – sobald der Landtag das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 verabschiedet hat.