Straßlach-Dingharting:Sicherheit hat Vorfahrt

Straßlach-Dingharting: Die Ludwigshöhe in Straßlach ist bei schönem Wetter oft zugeparkt.

Die Ludwigshöhe in Straßlach ist bei schönem Wetter oft zugeparkt.

(Foto: Claus Schunk)

Gemeinderat schränkt Parkoptionen ein und will Raser bremsen

Sicherheit ist eines der obersten Gebote im Straßenverkehr - und war bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Straßlach-Dingharting ein beherrschendes Thema. Einen Anwohnerantrag, der eine erneute Beratung über das Halteverbot in der Mühlstraße 20 bis 28 beinhaltete, lehnten die Mitglieder des Gremiums ab. Die aktuelle Beschlusslage sieht ein beidseitiges, absolutes Halteverbot vor. Anwohner hatten eine Aufhebung des Halteverbots in ihrer Straße gefordert.

Sie empfinden das Verbot als nicht notwendig. Ein Antrag von Florian Zweckinger (CSU), einen Termin mit den betroffenen Parteien auszumachen, um einen Konsens zu finden, wurde abgelehnt. "Das Gebot der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wiegt mehr als die Interessen Einzelner", sagte Bürgermeister Hans Sienerth. Parkende Fahrzeuge würden die Sicht bei einer Ausfahrt aus den jeweiligen Grundstücken massiv beeinträchtigen, zudem würden Fahrradfahrer und Fußgänger durch das Parken behindert. Der Antrag, das Halteverbot aufzuheben, wurde abgelehnt. Ein Kompromiss, der ein eingeschränktes Halteverbot - also ein Halten zum Be- und Entladen - für die bebaute Straßenseite erlaubt, wurde beschlossen. Ein weiterer Antrag betraf die Forderung nach der Erweiterung des absoluten Halteverbots an der Ludwigshöhe. Dies wurde abgelehnt, da die Straße eine Vorfahrtsstraße innerorts ist und schon ein absolutes Halteverbot beinhalte. Eine ausgeweitete Beschilderung sei unnötig.

Zu schnelles Fahren ist der Sicherheit ebenfalls abträglich. So wurden Maßnahmen zur Änderung einiger Vorfahrtsregelungen in Kleindingharting beschlossen. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Ludwigshöhe, Hauptstraße, Schäftlarner Straße und Vorderfeld sowie an der Kreuzung Lohstraße und Schäftlarner Straße werden in eine Rechts-vor-links-Regelung abgeändert. Die Kreuzungen werden mit Kreuzungs- und Warnschildern plus "Vorfahrt geändert" beschildert. Diese neue Regelung soll die Geschwindigkeitseinhaltung von 30 Stundenkilometern befördern. Auch dem Rasen auf dem Laufzorner Weg zwischen Ortsende Straßlach und Wald soll begegnet werden. Es wurde beschlossen, dass im Laufzorner Weg ab dem Ortsende bis zum bereits bestehenden Tempo-30-Schild am Wald die erlaubte Geschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen auf 30 reduziert wird.

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