Straßlach-Dingharting:Schwarzbauten mit Alpenblick

Straßlach-Dingharting: Die Halle auf der Ludwigshöhe genießt Bestandsschutz. Sie hätte aber laut Bebauungsplan nicht erweitert werden dürfen.

Die Halle auf der Ludwigshöhe genießt Bestandsschutz. Sie hätte aber laut Bebauungsplan nicht erweitert werden dürfen.

(Foto: Claus Schunk)

Die Ludwigshöhe bei Dingharting soll nicht verschandelt werden. Trotzdem hat ein Landwirt dort eine Halle erweitert

Von Iris Hilberth, Straßlach-Dingharting

Es gibt vermutlich keine Sitzgelegenheit im südlichen Münchner Landkreis, die einen derart zur Ruhe kommen lässt wie die Bänke auf der Ludwigshöhe. Wer von Kleindingharting aus den Anstieg auf 687 Meter über den Meeresspiegel bewältigt - was auch mit dem Auto geht - dem liegt das Oberland zu Füßen und er hat bei schönem Wetter zahllose Gipfel der nördlichen Kalkalpen im Blick.

Damit das so bleibt, hat der Gemeinderat von Straßlach-Dingharting 1992 beschlossen: Auf der Ludwigshöhe darf nichts mehr gebaut werden. Dass das auch heute noch gilt, muss jetzt ein Landwirt erfahren.

Die kleine Gemeinde hat sich in all den Jahre streng an den "negativen" Bebauungsplan von damals gehalten. Der schreibt vor, dass es hier nur Grünland und Äcker geben darf, aber keine neuen Gebäude. Denn die Ludwigshöhe, so war man vor mehr als 25 Jahren schon überzeugt, ist eine "Fläche mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild". Man wolle die "ästhetisch hochbewertete und daher erholungsrelevante besondere landschaftliche Eigenart" sichern, heißt es in der damaligen Begründung des Bebauungsplans, in der ausdrücklich auf das "grandiose Alpenpanorama" und den "abfallenden Südhang des voralpinen Moränenhügellandes" hingewiesen wird.

Einiges ist geplant und einiges schon errichtet

Das hat den Landwirt, der auf diesem Areal eine Maschinenhalle stehen hat, nicht von seinen Umbau- und Erweiterungsplänen abgehalten. Das Gebäude hat zwar Bestandsschutz, doch plant er nicht nur eine Nutzungsänderung, um es auch als Trocknungshalle zu nutzen. Auch einige Anbauten und zusätzliche Gebäude hat er beantragt. Teilweise hat er sie sogar bereits errichtet, weshalb der parteifreie Bürgermeister Hans Sienerth von Schwarzbauten spricht.

Das Einvernehmen hat der Gemeinderat am Mittwochabend dem Vorhaben daher nicht erteilt. Zwar ist dem Gremium bewusst, dass Veränderungen in der Landwirtschaft manchmal eine Nutzungsänderung notwendig machen. Die Verwaltung stellt aber klar, dass durch den gültigen Bebauungsplan auch im Außenbereich für die Landwirtschaft keine Ausnahmen gemacht werden dürfen. "Auch das Landratsamt muss den Bebauungsplan beachten", betont Bürgermeister Sienerth.

Nun ist diese Halle mit ihren Nebengebäuden aber ein ganz spezieller Fall. Denn sie liegt genau auf der Landkreisgrenze. Ein Teil des Grundstücks befindet sich auf Dinghartinger Flur, der südliche Bereich aber schon in der Gemarkung Deining, einem Ortsteil der Gemeinde Egling. Zuständig ist in dem Fall deshalb nicht die Münchner Kreisbehörde, sondern das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Sollte der Eglinger Gemeinderat sein Einvernehmen zu den Bauplänen erteilen, "stellt das das Landratsamt vor eine schwierige Entscheidung", sagt Straßlachs Hauptamtsleiter Franz Gröbmair.

Möglicherweise orientiert sich die Behörde aber auch am Namensgeber der Anhöhe. König Ludwig I. hatte hier einst eine prachtvolle Lindenallee angelegt und lange dachte man, dass er auch eine Villa errichten wollte, aber nicht mehr dazu kam. Wie die Gemeinde auf ihrer Webseite aber klarstellt, haben Historiker der Uni München mittlerweile herausgefunden, dass es solche Baupläne auf der Ludwigshöhe nie gab.

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