Radler dürfen wieder den Mühltalberg in Straßlach hinunterfahren. Am Dienstag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das vor 31 Jahren von der Gemeinde erlassene Radfahrverbot auf der Strecke zum Isarkanal in zweiter Instanz aufgehoben. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Gemeinde hat die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung Beschwerde einzulegen. Im Rathaus will man erst noch die Urteilsbegründung abwarten, die in den kommenden Wochen abgefasst wird.
Von wegen 18 Prozent Gefälle31 Jahre Radschieben am Berg - damit ist nun Schluss
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Während Autofahrer den Mühltalberg normal hinauf- und hinunterfahren konnten, mussten Fahrradfahrer jahrelang absteigen. Warum das Verwaltungsgericht diese Regelung nun aufgehoben hat.
Von Iris Hilberth, Straßlach-Dingharting

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