Isar-Hochufer:Radler müssen auch im Winter schieben

Isar-Hochufer: Schiebestrecke zur Isar. Straßlach-Dingharting bleibt dabei, dass mit dem Rad ganzjährig am Mühltalberg nicht bergab gefahren werden darf.

Schiebestrecke zur Isar. Straßlach-Dingharting bleibt dabei, dass mit dem Rad ganzjährig am Mühltalberg nicht bergab gefahren werden darf.

(Foto: Claus Schunk)

Der Gemeinderat von Straßlach-Dingharting lehnt den Vorschlag des Verwaltungsgerichts ab, die Abfahrt am Mühltalberg von Oktober bis März freizugeben. Das letzte Stück allerdings dürfen sie künftig immer im Sattel zurücklegen.

Von Iris Hilberth, Straßlach-Dingharting

Mit dem Fahrrad hinunter ins Mühltal zu fahren, ist nach Ansicht der Kommunalpolitiker in Straßlach-Dingharting auch im Winter zu gefährlich. Der Münchner Simon Lutz hatte gegen das Radfahrverbot auf der Abfahrt Richtung Isarkanal geklagt, daraufhin hatte das Verwaltungsgericht München im Januar bei einem Ortstermin empfohlen, zumindest zwischen Oktober und März den Radfahrern zuzugestehen, im Sattel zu bleiben. Der Gemeinderat hat nun einstimmig gegen eine solche saisonale Aufhebung des Verbots gestimmt. Allerdings will er eine Reihe von Schildern aufstellen. Das Urteil des Gerichts steht allerdings noch aus.

Immer wieder ist es auf der stark abschüssigen Strecke mit teilweise 18-prozentigem Gefälle zu Unfällen mit Radfahrern gekommen. Auch die für die Straße in Richtung Gasthaus Mühle und Floßrutsche zuständige Polizeiinspektion Grünwald berichtete von einigen Unfällen, bei denen zum Teil auch Fußgänger verletzt wurden. Das Radfahrverbot gibt es an dieser Stelle daher bereits seit 30 Jahren, daran gehalten haben sich die wenigsten. Wer schiebt schon gerne sein Rad bergab? Bergauffahren ist übrigens erlaubt, auch das Autofahren ist mit Tempo 30 gestattet. Weil die Verkehrssituation der Gemeinde vor allem durch rasant abfahrende Rennradler zu gefährlich erschien, hatte sie in Juni 2020 ein großes Transparent am Beginn der Gefällstrecke anbringen lassen, das unmissverständlich klar macht: "Unfallgefahr. Abfahrt für Radfahrer verboten."

Isar-Hochufer: Das Verwaltungsgericht München hatte sich im Januar an der Strecke getroffen.

Das Verwaltungsgericht München hatte sich im Januar an der Strecke getroffen.

(Foto: Claus Schunk)

Das passte dem klagenden Radfahrer Lutz überhaupt nicht. Dem Allgemeinen Deutschen Fahrradverband (ADFC), in dem Lutz Mitglied ist, übrigens auch nicht, nur der kann als Verband nicht klagen. Das Gericht war also vor gut einem Monat an den Mühltalberg gereist, hat die Strecke vermessen, die Breite der Straße, die sich Fußgänger, Radfahrer und Autos teilen müssen, diskutiert und war zu der Erkenntnis gelangt: Im oberen Bereich, dort wo die Straße mit Leitplanke auf der einen und steilem Hang auf der anderen Seite zu einem Hohlweg wird und der steilste Abschnitt 18 Prozent Gefälle hat, ergibt es schon Sinn, dass Radfahrer besser schieben.

Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff sah aber weniger die Steilheit der Strecke als Problem, denn solche Abfahrten gibt es viele in der Region. Vielmehr hatte er bei der Abwägung den Ausflugsverkehr auf dieser Straße im Blick. Isarkanal und Biergarten sind beliebte Ziele, die Strecke wird sogar in einem Wanderführer für Familien empfohlen. So kam das Gericht auf die Idee, dass ein saisonales Verbot und Klappschilder die Lösung sein könnten.

Das sieht man im Gemeinderat aber anders. "Das Gasthaus ist auch im Winter geöffnet, das ist ein Ganzjahresbetrieb", sagt Bürgermeister Hans Sienerth (parteifrei). Ausflugsverkehr gibt es demnach also auch in den Wintermonaten. Und die Radfahrer sind auch weiterhin unterwegs. "Wir haben uns von der Polizei bestätigen lassen, dass heutzutage der Radverkehr ungebremst das ganze Jahr stattfindet", sagt Sienerth. Hinzu kämen noch die winterlichen Straßenverhältnisse. Zwar werde die Abfahrt geräumt, doch Split oder vereiste Stellen machten sie im Winter besonders gefährlich.

Bis ganz nach unten an den Kanal soll die Schiebe-Anordnung auch aus Sicht des Gerichts aber nicht gelten. Laut Gemeinde war das auch nie so gedacht, allerdings war das nie so kenntlich gemacht worden. Etwa nach zwei Drittel der Abfahrt mündet von rechts der Isartalradweg auf die Straße. Hier sollen die Radfahrer wieder aufsteigen dürfen, und die Gemeinde will das mit einem entsprechenden Verkehrsschild kenntlich machen. Auch soll die Länge der Schiebestrecke, nämlich 600 Meter, oben angekündigt werden. Ein weiteres Schild will die Gemeinde bereits bei der Abzweigung des Oberholzwegs anbringen, um auf das Radfahrverbot nach 800 Metern hinzuweisen.

Hartmut Schüler, der Ortsvorsitzendes des ADFC, will sich aktuell noch nicht zu den Entscheidungen im Gemeinderat äußern. "Wir warten die schriftliche Begründung des Urteils ab", teilt er mit.

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