Süddeutsche Zeitung

Straßlach-Dingharting:Die Ludwigshöhe bleibt tabu

Ein Landwirt möchte seine bestehende Halle in dem geschützten Gebiet umbauen. Doch die Gemeinde sagt nein, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

Von Iris Hilberth, Straßlach-Dingharting

Wenn man mit dem Rad von Kleindingharting aus die Ludwigshöhe hinaufstrampelt, muss man schon mal ein paar Gänge runterschalten. Steil bergauf geht es bis auf 687 Meter über den Meeresspiegel. Die Belohnung wartet oben mit einem grandiosen Blick über das Oberland hin zu den zahllosen Gipfeln der nördlichen Kalkalpen. Die Straßlacher und Dinghartinger wissen, wie wertvoll dieses Fleckchen in ihrer Gemeinde ist. Daher haben sie bereits vor 30 Jahren beschlossen: Gebaut werden darf hier nichts. Kein Haus, kein Stall, keine Maschinenhalle. Die Ludwighöhe ist tabu für jegliche Art von Gebäuden. Das hat der Gemeinderat kurz vor dem Jahreswechsel ein weiteres Mal klar gestellt.

Denn immer mal wieder versucht es einer doch. Und immer verteidigte der Gemeinderat das Vorhaben eisern mit dem "negativen" Bebauungsplan von 1992, der vorschreibt, dass es hier nur Grünland und Äcker geben darf. Nur einmal haben sie nicht richtig aufgepasst, irgendwann Ende der Neunzigerjahre. Seither steht die Maschinenhalle eines Landwirts mitten in der "Fläche mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild", wie das Areal im Bebauungsplan genannt wird. Der Gemeinderat von Straßlach-Dingharting hat das nicht genehmigt, das Landratsamt München auch nicht, weshalb Bürgermeister Hans Sienerth (parteifrei) mitunter von einem Schwarzbau spricht, was der Landwirt vehement zurückweist.

Die Sache ist reichlich kompliziert: Die Halle steht genau auf der Grenze. Zur Hälfte in Straßlach-Dingharting und damit im Landkreis München und zur anderen Hälfte im südlich gelegenen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in der Gemeinde Egling. Als der Landwirt damals bauen wollte, haben die Verantwortlichen auf der nördlichen Seite gesagt, das sollen die anderen, die in Bad Tölz-Wolfratshausen, entscheiden. Das dortige Landratsamt hat sein Okay gegeben und seither steht da eben diese Halle. Und hat Bestandsschutz.

Nun will der Landwirt aber eine Lüftungs- und Trocknungsanlage anbauen und eine Hackschnitzelheizung mit Bunker für Maschinen- und Trocknungshalle hätte er auch gerne. Die Siebanlage hingegen will er demontieren. Nicht mit uns, entschied kurz vor Weihnachten der Gemeinderat in Straßlach-Dingharting und verwies abermals auf den gültigen Bebauungsplan, in dem festgeschrieben ist, dass die "ästhetisch hochbewertete und daher erholungsrelevante besondere landschaftliche Eigenart" zu sichern sei.

Nun würden die Umbauten so viel nicht verändern an dem schon bestehenden Gebäude, das ja eh schon lange dort steht. Doch wenn die Gemeinde nun einer solche Maßnahme in dieser Tabu-Zone zustimmt, könnten auch andere auf derartige Ideen kommen. Solche Begehrlichkeiten will Bürgermeister Sienerth gar nicht erst wecken. "Ich kann einem Präzedenzfall nicht zustimmen", erteilte er in der Gemeinderatssitzung dem Antrag eine klare Absage. Schließlich wisse er, dass die Richter in solchen Fällen stets fragten, ob die Gemeinde schon mal eine Ausnahmegenehmigung erteilt habe. "Ich hoffe, dass wir so streng und so konsequent bleiben", sagte Sienerth. Das Gremium folgte ihm einstimmig.

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