Straßlach-Dingharting:Frist für Straßenbau läuft

Bis zum 30. März 2021 müssen bayerische Kommunen die Erschließungsbeiträge für erstmals hergestellte Straßen abgerechnet haben, die älter als 25 Jahre sind. In der Gemeinde Straßlach-Dingharting gibt man sich zuversichtlich, diese Frist einhalten zu können. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats waren die Planungen der Gemeinde dazu Gegenstand der Beratungen. Fest steht, dass an fünf Straßen im Gemeindegebiet schon 2019 die Bagger anrücken werden - am Schützenweg, an der Buchenstraße, Föhrenstraße, am Holzhauser Weg und am Weidenweg. All diese Straßen sind vor 1996 angelegt worden, überwiegend in den Sechziger- und Siebzigerjahren. "Wir werden die Frist schaffen", sagt Franz Kurz, Leiter der Finanzabteilung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: