Straßenausbaubeiträge:Hohenbrunn spielt auf Zeit

Straßenausbaubeiträge: Hohenbrunns Bürgermeister Stefan Straßmair kämpft mit den Folgen eines Fehlers von 2010.

Hohenbrunns Bürgermeister Stefan Straßmair kämpft mit den Folgen eines Fehlers von 2010.

(Foto: Claus Schunk)

Die Gemeinde Hohenbrunn will weiter dagegen klagen, dass sie Straßenbaukosten auf die Anwohner umlegen muss. Die Erfolgsaussichten hält selbst der eigene Anwalt für gering.

Von Christina Hertel, Hohenbrunn

Es steht fest: Hohenbrunn wird weiter gegen eine Straßenausbaubeitragssatzung klagen. Das beschloss der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit. Nun folgt ein Rechtsstreit, der sich wohl mehr als zwei Jahre hinziehen und viel Geld verschlingen wird. Die Erfolgsaussichten allerdings, das macht der Anwalt Ferdinand Kuchler deutlich, sind gering.

Am Ende also könnte Hohenbrunn keinen Schritt weiter sein als jetzt - eine Chance auf Verjährung der Beiträge sieht der Rechtsbeistand der Gemeinde nämlich nicht. Denn egal wie lange der Prozess dauern würde, so lange würde die Verjährungsfrist für die fälligen Beiträge ruhen. Nur in einer Sache kann die Gemeinde wohl aufatmen: Dass Hohenbrunn, wie befürchtet, Straßenbaumaßnahmen 20 Jahre rückwirkend abrechnen muss, ist anscheinend vom Tisch. Zumindest ist sich da der Anwalt der Gemeinde sicher. Vom Landratsamt war bis Mittwoch jedoch keine Stellungnahme zu bekommen.

Beim Erlass der Satzung wurden Fehler gemacht

Als Hohenbrunn die Satzung 2010 verabschiedete, machte die Gemeinde einen Fehler. Damals übernahm der Gemeinderat einfach eine Mustersatzung. Doch offenbar hatte sich die Verwaltung diese nicht richtig angeschaut. Denn in dem Satzungstext war kein Datum enthalten, wie lange Sanierungsarbeiten rückwirkend abgerechnet werden können. Wenn es kein solches Datum gibt, wird in der Regel 20 Jahre rückwirkend abgerechnet. Und offenbar bemerkte Bürgermeister Stefan Straßmair von der CSU auch, dass er hier einen Fehler begangen hatte. Er ließ im vergangenen Jahr den Gemeinderat über eine geänderte Satzung abstimmen. Das Gremium beschloss, ausschließlich Arbeiten zu berücksichtigen, die nach dem 1. Januar 2011 erledigt wurden.

Im Urteil des Verwaltungsgerichts wurde diese neue Fassung allerdings nicht erwähnt. Es hieß, Hohenbrunn muss gemäß der Satzung von 2010 abrechnen. Viele Fragen standen seitdem im Raum. Was bedeutet das für die Hohenbrunner Bürger? Müssen nun doch alle Grundstücksbesitzer zahlen, bei denen in den vergangenen 20 Jahren eine Straße saniert wurde?

Anwalt Kuchler meint: nein. Aus dem Kommunalabgabengesetz gehe hervor, dass Gemeinden rückwirkend Beiträge erheben können - von müssen sei keine Rede. "Und das gibt den Kommunen einen gewissen Spielraum", sagte er bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. "Hohenbrunn muss nicht 20 Jahre rückwirkend abrechnen - doch wenn die Gemeinde das wollen würde, könnte sie." Gesetzlich verboten sei bloß, einen willkürlichen Zeitpunkt anzugeben. Der 1. Januar 2011, den Hohenbrunn, in seiner geänderten Fassung nannte, sei jedoch nicht beliebig: In diesem Jahr trat die Fassung, die 2010 beschlossen wurde, in Kraft. "Nach allem, was wir wissen", sagte Bürgermeister Straßmair, "können wir die Vergangenheit ruhen lassen." Vom Landratsamt oder einer anderen unabhängigen Stelle hat Straßmair das jedoch nicht überprüfen lassen.

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