Süddeutsche Zeitung

Stalking:Verfolgt auf Schritt und Tritt

400 Opfer von Verbrechen im Liebeswahn betreut die Münchner Polizei pro Jahr. Erst seit drei Jahren ist Stalking strafbar. Doch die Überführung der Täter ist trotzdem schwierig.

Katja Riedel

Als der Fremde sie in der Bibliothek ansprach, wies sie ihn ab. Und doch war er plötzlich überall: stand neben ihr in der U-Bahn, klingelte nachts an ihrer Tür und klopfte ans Fenster, besuchte gar ihre Mutter. "Eine schöne Wohnung hast Du, im Erdgeschoss", schrieb er der Studentin per E-Mail.

Die junge Frau hatte dem Mann keinen Anlass gegeben, ihr nachzustellen - und doch wurde sie Opfer eines Stalkers. Etwa 400 Stalking-Fälle jährlich werden allein in München polizeilich bekannt, sagte Konrad Gigler, Leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums München, am Mittwoch bei einem Gespräch der Deutschen Stalking-Opferhilfe (DSOH). Die Dunkelziffer sei noch höher einzuschätzen. Internet und soziale Netzwerke hätten es Stalkern erleichtert, sich Opfern zu nähern. In etwa der Hälfte der Fälle handele es sich bei Stalkern um ehemalige Partner, zu 85 Prozent sind dies Männer.

Erst seit drei Jahren ist es strafbar, einem Menschen nachzustellen - und erst seit dieser Zeit können Polizei und Justiz überhaupt gegen ungebetene Begleiter, Briefeschreiber oder Anrufer vorgehen, auch wenn das Opfer nicht unmittelbar körperlich bedroht ist. So konnte die Münchner Polizei beispielsweise einschreiten, als ein Ex-Mann sich rächen wollte, weil seine Frau einen neuen Partner hatte. Er stellte Nacktfotos von ihr ins Internet und bot Liebesdienste feil. Ein potenzieller Kunde schaffte es gar bis in die Wohnung der Frau.

Doch die Beweislage für solche Delikte hat laut Kriminaldirektor Gigler "einen Rückschlag erlitten". Nachdem das Bundesverfassungsgericht im März die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, sei es für die Polizei schwer geworden, den Stalker durch Telefon- und Internetverbindungen zu überführen.

Auch Andrea Titz, Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II, zieht deshalb "keine durchgehend erfreuliche Bilanz". Immerhin könnten Polizei und Justiz inzwischen überhaupt eingreifen und es gäbe "ein Bewusstsein, dass Stalking kein Kavaliersdelikt ist." Problematisch sei der Tatnachweis: "Traumatisierte Opfer führen meist kein Stalking-Tagebuch, und wir können elektronische Daten nicht mehr abfragen".

Auch nach Jahrzehnten meldet sich der Stalker wieder

Mit etwa 160 Stalkingfällen jährlich befasst sich ihre Staatsanwaltschaft, die für das Münchner Umland und das Oberland zuständig ist. Hinzu kommen Fälle, in denen Nachstellen nicht das schwerste Delikt ist. Die Staatsanwaltschaft München I verzeichnet in Stadt und Landkreis München 400 Verfahren für 2008, im vergangenen Jahr 330. Jeder der 69 Strafrichter des Amtsgerichts München müsse sich im Jahr mit etwa fünf Fällen befassen - mit einstweiligen Verfügungen, aber auch im Gerichtssaal, sagt Vizepräsident Rolf Werlitz.

Dort wird nun auch der Fall der bedrängten Studentin landen. Als der Mann trotz Verfügung nicht von ihr ließ, musste er vier Tage in Haft. Jetzt kommt es zur Verhandlung. Als Höchststrafe drohen drei Jahre. Ob der Fall tatsächlich endet, ist fraglich. "Wer im Liebeswahn handelt, kann nicht von seinem Opfer lassen", sagt Konrad Gigler.

Auch DOSH-Gründerin Erika Schindecker weiß das. "Oft meldet sich der Stalker wieder - sogar nach Jahrzehnten der Ruhe." Stalking kenne übrigens keine soziale Schicht - und kein Alter. Gerade betreut Schindecker eine 85-Jährige, die ein 84-Jähriger massiv bedrängt.

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Quelle:
SZ vom 14.10.2010/sonn
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