Schloss Schleißheim:Eine Alm als Bausünde

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Stilbruch im Schlosspark: Die Almhütte wird wohl noch länger vor dem Alten Schloss in Oberschleißheim stehen. (Foto: Lukas Barth)

Seit 2014 dient eine rustikale Hütte als Ersatz für die renovierungsbedürftige Schleißheimer Schlosswirtschaft - vorübergehend hieß es. Doch die Arbeiten in der Gaststätte haben noch nicht einmal begonnen.

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Es war seinerzeit eine auch innerhalb der staatlichen Schlösserverwaltung stark umstrittene Entscheidung, als Ersatz für die sanierungsbedürftige Schlosswirtschaft eine Almhütte ins Schleißheimer Schlossensemble pflanzen zu lassen. Einen völligen Stilbruch monierten die einen, über einen Schuss Pep freuten sich die anderen. Jedenfalls schien die Lösung ohnehin nur temporär zu sein: Ein Provisorium, bis die Traditionsgaststätte wieder öffnen würde. Doch allmählich scheint das Provisorium zur Dauereinrichtung zu werden.

Im Herbst 2014 machte die Schlosswirtschaft im Südflügel des Alten Schlosses zu; im vierten Jahr danach ist zu ihrer Sanierung immer noch kein einziger Maurer am Werk. Die provisorische Genehmigung für die Schlossalm war bis Ende 2018 limitiert. Jetzt ist die Schlösserverwaltung im Rathaus vorstellig geworden, um die "befristete Baugenehmigung für die Einrichtung eines temporären Ersatzbaus für die Schlosswirtschaft" zu verlängern. Die Alm müsse "noch länger" stehen bleiben, hieß es im Antrag vage. Der Bauausschuss des Oberschleißheimer Gemeinderates hat die Ausnahmegenehmigung jetzt murrend bis maximal Ende 2020 verlängert.

Auch diese Frist dürfte freilich völlig illusorisch sein. Die Sanierung befinde sich "derzeit noch im Planungsstadium", heißt es aus der Zentrale der Schlösserverwaltung in München-Nymphenburg, "entsprechend gibt es noch keinen Bauauftrag". Die Planungen und Vorarbeiten seien "äußerst umfangreich und zeitintensiv", erläutert Behördensprecherin Cordula Mauß.

"Eine äußerst komplexe Maßnahme"

Die Sanierung muss den Spagat leisten, die älteste erhaltene Bausubstanz des Ensembles denkmalpflegerisch zu bewahren und dabei die Voraussetzungen für eine moderne und effektive Gastronomie zu schaffen. Die Neugestaltung bezieht sich insbesondere auf das Schankgebäude im Biergarten, die Struktur und Größe des Gaststättentrakts, die Modernisierung der Gebäude-, Küchen- und Kühlraumtechnik sowie ein neues Brandschutzkonzept. Gleichzeitig werden die Notwendigkeit von statischen Reparatur- und Sicherungsarbeiten geprüft.

"Eine äußerst komplexe Maßnahme", resümiert Mauß: "Aufgabenstellung ist, in einem hochrangigen bayerischen Herzogsschloss eine Gaststättennutzung unterzubringen, die möglichst substanzschonend und reversibel ist und den denkmalpflegerischen Anforderungen entspricht." Mit dieser Zielsetzung seien schon verschiedene Grundrissvarianten entwickelt worden, die anschließend dann von den Bauforschern in der Schlosswirtschaft im Detail zu überprüfen waren. Erst dabei konnten dann die Befunde der hochrangigen historischen Bausubstanz aus dem 17. Jahrhundert ermittelt werden, die dann wiederum Grundlage aller weiteren Planungen wurden. "Bei historischen Bauten weiß man leider vorab nie, was man dann letztendlich vorfindet", sagt Cordula Mauß.

2016 hatte man mit sechs Millionen Euro gerechnet

Von außen weitgehend unbemerkt sind dabei auch schon erste Entrümpelungsarbeiten erledigt worden. So wurden im größeren Umfang moderne Einbauten beseitigt, die für die bisherige Gaststättennutzung angelegt worden waren. Dabei sei auch eine aufwendige Asbestsanierung notwendig geworden, berichtet Mauß. Diese sei nun bereits erledigt.

Ende Oktober 2014 war die letzte Pächterfamilie nach dem Tod des langjährigen Wirts Karl Blaß ausgezogen. Im November 2014 eröffnete die Schlossalm auf dem Biergartengelände. Im Februar 2016 hat das Finanzministerium nach den vorbereitenden Untersuchungen die Sanierungsplanung in Auftrag gegeben. Wenn diese vorliegt, muss der Haushaltsausschuss des Landtags die Mittel für die Baumaßnahme frei geben. 2016 war von knapp sechs Millionen Euro ausgegangen worden. Ein Zeithorizont könne erst nach Abschluss der Planungen und Freigabe der Mittel seriös geschätzt werden, erwartet die Behördensprecherin: "Es ist wichtig, gut zu planen, damit es eine gute Grundlage für die Baugenehmigung gibt."

© SZ vom 08.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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