Energiewende:Der Planungsverband erntet Gegenwind

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Dunkle Wolken über der Windkraft: Mit seinem Steuerkonzept provoziert der Regionale Planungsverband den Ärger mehrerer Gemeinden. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Wie schon andere Gemeinden kritisiert jetzt auch Grasbrunn, dass potenzielle Standorte für Windkraftanlagen nicht im Steuerungskonzept vorgesehen sind.

Von Laura Geigenberger, Grasbrunn

Der kürzlich vom Regionalen Planungsverband (RPV) vorgestellte Vorabentwurf für das Steuerungskonzept Windkraft stößt bei immer mehr Gemeinden auf Unverständnis. So nach Ober- und Unterhaching jetzt auch in Grasbrunn. Nach fast einjähriger Planung hat Grasbrunn vier Konzentrationsgebiete innerhalb der Gemeinde als potenzielle Standorte für Windkraftanlagen definiert; jedoch wird keines von ihnen nach jetzigem Stand in den Plänen des RPV als Vorbehalts- oder Vorrangflächen berücksichtigt. Eine Begründung lieferte der Planungsverband laut Bürgermeister Klaus Korneder (SPD) nicht. "Es ist für uns nicht erkennbar, warum die von uns festgelegten Flächen ausgeschieden sind", sagte Korneder am Dienstag in der Gemeinderatssitzung.

Vergangenen Juli wies die Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan 122 Hektar Fläche für den Bau von Rotoren aus, die sich auf vier Standorte verteilen: zwei südlich der Gemeindegrenze zu Höhenkirchen-Siegertsbrunn und jeweils eine östlich der Staatsstraße 2079 sowie südlich von Keferloh nahe dem Autobahnring A 99. Im Januar genehmigte das Landratsamt den entsprechenden Teilflächennutzungsplan; daraufhin trat Grasbrunn der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft "Arge Wind LKM Südost" mit Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn bei.

"Unser Ziel war, die Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zu steuern", so Korneder. Er sowie die Gemeinderäte sehen bei den Grasbrunner Konzentrationsflächen "keine Konflikte mit den angewandten Abwägungskriterien des Steuerungskonzepts" des RPV. Zwar verlangt der Vorentwurf des Verbandes, dass im südlichen Planungsgebiet sogenannte Großstrukturen mit mindestens 15 Kilometern Abstand errichtet werden, um eine "Zersiedelung" zu vermeiden. So sollen sich Gebiete, in denen Windräder stehen, mit solchen ohne Anlagen abwechseln. Die Grasbrunner Flächen könnten nach Ansicht der Rathausverwaltung jedoch gerade dem "unkoordinierten, die Landschaft zersiedelnden Ausbaus der Windenergiegewinnung" entgegenwirken.

Die Sicht auf die Alpen würde nicht eingeschränkt

In ihrer Stellungnahme an den Verband fordert die Gemeinde neben einer Begründung für dessen Entscheidung deshalb auch, die Kriterien bei der Flächenabwägung der Vorranggebiete für Windenergienutzung im Regionalplan "grundlegend" anzupassen. Zumindest die beiden größten Konzentrationsgebiete - nahe dem Autobahnring A 99 sowie östlich zur Staatsstraße 2079 - sollten doch noch als Vorrangflächen in den Regionalplan aufgenommen werden. Auch wenn Letztere die 15-Kilometer-Regel zu der geplanten Windkraftanlage in Höhenkirchen-Siegertsbrunn verletzt, überwiegen für Grasbrunn die Vorteile. Die Sicht auf das Alpenpanorama würde nicht eingeschränkt; auch könnten so Kabeltrassen und Netzanschlusspunkte im Verbund mit den künftigen Windkraftstandorten Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern genutzt werden.

Grünen-Gemeinderat Max Walleitner, der einst gegen die Konzentrationsflächen in Grasbrunn gestimmt hatte, zweifelte nun die Rechtsgrundlage für das Steuerungskonzept des RPV an - dieses sei ein "massiver Eingriff" in die kommunale Planungshoheit. "Sollte sich der RPV über unsere Forderungen hinwegsetzen, egal mit welcher Begründung, schlage ich vor, dass wir prüfen, rechtlich dagegen vorzugehen", sagte Walleitner. Seine Parteikollegin Inge Ziegler stellte zudem die Abstandregelung sowie die Vorgabe des RPV, dass Windkraftanlagen den Alpenblick nicht verdecken dürfen, als "wackelige Argumente" infrage.

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"Ich hoffe inständig und gehe davon aus, dass es eine Rechtsgrundlage gibt", antwortete Rathauschef Korneder. "Sonst werden wir die Fristen, die der Bundesgesetzgeber vorschreibt, nicht einhalten können - und dann greift unsere Planungshoheit auch nicht mehr." Denn sollte der RPV bis 2026 ein erstes Teilflächenziel verfehlen, könnte die Ausschlusswirkung der Windenergienutzung außerhalb der Konzentrationsflächen entfallen - und der Ausbau von Anlagen privilegiert zugelassen werden.

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