Rauchverbot auf dem Oktoberfest:Bierentzug und Zeltverbot

Bierbann für Raucher? Oder noch ein behördliches Bußgeld für alle Ertappten? Es ist unübersichtlich geworden rund ums Rauchverbot in den Wiesn-Bierzelten. Die SZ klärt die wichtigsten Fragen.

Dominik Hutter

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Diskussion um Rauchverbot beim Oktoberfest

Quelle: dpa

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Bierbann für Raucher? Oder doch noch ein behördliches Bußgeld für alle Ertappten? Es ist unübersichtlich geworden rund ums Rauchverbot in den Wiesn-Bierzelten. Die SZ klärt die wichtigsten Fragen.

Darf nun geraucht werden auf der Wiesn oder nicht?

Das bayernweite Rauchverbot, das zum 1. August in Kraft tritt, gilt auch auf der Wiesn - qualmen im Bierzelt ist also trotz des Toleranzedikts der Behörden nicht mehr erlaubt. Die Münchner Ausnahmegenehmigung besagt lediglich, dass rauchende Gäste oder durchsetzungsschwache Wirte vorerst keine Bußgelder zahlen müssen. Wenn die Wirte nun trotzdem, wie angekündigt, das Rauchverbot rigoros durchsetzen, tun sie dies im Rahmen ihres Hausrechts.

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Quelle: dpa

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Was haben ertappte Raucher zu befürchten?

Das hängt in diesem Jahr allein von den Wirten ab. Voraussichtlich werden Bedienungen und Ordner die Raucher ermahnen und bei ganz Hartnäckigen irgendwann kein Bier mehr ausschenken. Denkbar wäre theoretisch auch der Rausschmiss, aber davon ist bislang noch keine Rede.

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Quelle: ddp

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Dürfen Raucher zumindest vor dem Zelt rauchen?

Im Freien gibt es kein Rauchverbot. Allerdings müssen die Ordner darauf achten, dass die Zeltausgänge nicht versperrt werden. Und natürlich gehen Raucher "auf eigenes Risiko" vors Zelt. Ob das Zelt bis zur Rückkehr wegen Überfüllung geschlossen wird und ob der einmal verlassene Platz später noch da ist, kann niemand vorhersagen.

Wirtsgarten auf dem Münchner Oktoberfest, 2005

Quelle: Robert Haas

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Dürfen Zelte oder Bereiche davon zu Raucherclubs erklärt werden?

Nein, die Raucherclubs sind in dem neuen Gesetz prinzipiell nicht mehr vorgesehen. Eine Ausnahme bilden lediglich die Außenbereiche, in denen, wie auch in Biergärten, weiterhin geraucht werden darf.

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Quelle: ddp

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Was ändert sich zur Wiesn 2011?

Im kommenden Jahr werden Verstöße gegen das Rauchverbot von den Behörden geahndet. Unangenehm ist dies vor allem für die Wirte, denen Geldbußen von bis zu 1000Euro und im schlimmsten Fall der Entzug der Konzession drohen. Die Wirte haben daher ein elementares Interesse daran, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Treffen Behördenvertreter direkt auf rauchende Gäste, droht ein Bußgeld von fünf Euro. Für Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle ist klar: Die neue Regelung wird vor allem über die Wirte umgesetzt.

Zigarette im Aschenbecher

Quelle: dpa

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Wird es dann ausgewiesene Raucherbereiche geben?

Das hängt von den Vorschlägen der Wirte ab. In der Diskussion sind abgezäunte Bereiche im Freien, die man nur vom Bierzelt aus betreten kann - dies ermöglicht eine Art Rückkehrgarantie, falls das Zelt in der Zwischenzeit wegen Überfüllung geschlossen werden musste. Die Einrichtung von Raucherbereichen ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, sondern ein freiwilliges Angebot der Gastronomen, das freilich von der Stadt genehmigt werden muss. Sobald konkrete Vorschläge vorliegen, wollen sich die Wirte mit Vertretern der Stadt zusammensetzen und über die Lösungen beraten. Dass dabei für jedes Bierzelt eine separate Regung erarbeitet wird, ist durchaus denkbar.

© SZ vom 20.07.2010/feko
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