Bierbann für Raucher? Oder doch noch ein behördliches Bußgeld für alle Ertappten? Es ist unübersichtlich geworden rund ums Rauchverbot in den Wiesn-Bierzelten. Die SZ klärt die wichtigsten Fragen.
Darf nun geraucht werden auf der Wiesn oder nicht?
Das bayernweite Rauchverbot, das zum 1. August in Kraft tritt, gilt auch auf der Wiesn - qualmen im Bierzelt ist also trotz des Toleranzedikts der Behörden nicht mehr erlaubt. Die Münchner Ausnahmegenehmigung besagt lediglich, dass rauchende Gäste oder durchsetzungsschwache Wirte vorerst keine Bußgelder zahlen müssen. Wenn die Wirte nun trotzdem, wie angekündigt, das Rauchverbot rigoros durchsetzen, tun sie dies im Rahmen ihres Hausrechts.