Pullach:Verwaltungsgericht erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

Pullach: Die Erweiterungspläne von United Initiators liegen wegen des Streits in der Gemeinde auf Eis.

Die Erweiterungspläne von United Initiators liegen wegen des Streits in der Gemeinde auf Eis.

(Foto: Sebastian Gabriel)

Wie es mit der Erweiterung des Chemiewerks von United Initiators weitergeht, ist aber völlig offen.

Von Michael Morosow, Pullach

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Umbau- und Erweiterungspläne des Chemieunternehmens United Initiators (UI) hat die Gemeinde Pullach einen Sieg davongetragen. Das Verwaltungsgericht München teilt nicht nur die Sichtweise der Gemeinde, dass das von Gegnern des Vorhabens angestrengte Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen ist. Die Begründung der Entscheidung kommt einer Watschn für die Initiatoren und deren Rechtsbeistand gleich.

Selbst bei wohlwollender Auslegung entspreche das Bürgerbegehren nicht den Mindestanforderungen, die bei einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschriften an ein zulässiges Bürgerbegehren zu stellen seien, schreibt das Gericht. Der Ferienausschuss der Gemeinde habe in seiner Sitzung im August richtig entschieden, als er das Bürgerbegehren "Stopp der Bauleitplanung an der Dr.-Gustav-Adolph-Str." wegen falscher und irreführender Begründung auf dem Unterschriftenbogen als unzulässig zurückgewiesen habe, schreibt das Gericht.

Welche Folgen sich aus dieser gerichtlichen Entscheidung für die Gemeinde und das Unternehmen ergeben, steht derzeit nicht fest, wie es auch weiterhin viele Fragezeichen in dieser zunehmend komplizierten Gemengelage gibt. Zumal nach der Ende September von UI-Geschäftsführer Andreas Rutsch getroffenen Entscheidung, die Pläne auf Eis zu legen.

Spielte bei dieser Entscheidung die anhaltende Rohstoff- und Energiekrise eine bedeutende Rolle? Was plant das Chemieunternehmen nun stattdessen auf seinem Standort? Welchen Wert haben nun die Grundsatzentscheidungen und der Städtebauliche Vertrag, die Unternehmen und Gemeinde unterschrieben haben? Darin wurde vereinbart, dass der Gemeinde auf dem Firmengelände Platz für einen Wertstoffhof, eine Energiezentrale für die kommunale Geothermiegesellschaft IEP und für den Isartaler Tisch eingeräumt wird.

"Wir müssen uns sortieren", heißt es von United Initiators

"Wir haben noch keinen Plan B", sagte UI-Werkleiterin Iris Nagl vor wenigen Wochen bei einem Stammtisch der Pullacher SPD. "Wir müssen uns sortieren", sagte sie am Mittwoch nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung, interne Gespräche dazu fänden in der kommenden Woche statt. Die Pläne von UI seien auf Eis gelegt, aber nicht vom Tisch, sagte Gemeinderat Andreas Most (Pullach plus), der maßgeblich an der Aushandlung des Städtebaulichen Vertrags beteiligt war. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 22. November werde über den neuen Sachstand öffentlich diskutiert und man werde auch mit UI sprechen. Laut Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne) soll dabei auch beschlossen werden, ob man an einem Ratsbegehren festhalten will. Wenn nicht über ein Bürgerbegehren abgestimmt werde, erübrige sich ein solches, sagte sie am Mittwoch zur SZ.

Bekanntlich hatte der Gemeinderat trotz erheblicher juristischer Bedenken für die Zulassung des Bürgerbegehrens gestimmt und wollte diesem ein Ratsbegehren entgegensetzen. Dann aber klagte die Bürgerinitiative gegen dieses Ratsbegehren, worauf der Gemeinderat seine Zustimmung für das Bürgerbegehren wieder einkassierte und dagegen wiederum die Bürgerinitiative vor Gericht zog. Deren Anwalt Maximilian Stanglmeier zeigte sich dabei felsenfest davon überzeugt, dass diese Rücknahme "blanker Unsinn" und nichtig sei. Gegen die anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Bürgerinitiative innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen. Das Gericht habe seine Entscheidung auf einen Punkt der beanstandeten Begründung des Bürgerbegehrens gestützt, nämlich auf die Feststellung, dass der Städtebauliche Vertrag nicht bekannt gemacht werde. Zum damaligen Zeitpunkt sei dies richtig gewesen, erklärt Stanglmeier. Eine Beschwerde vor dem VGH sei in Vorbereitung.

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