Süddeutsche Zeitung

United Initiators:Die Kuh bleibt auf dem Eis

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Weil der Rechtsstreit der Gemeinde Pullach um das Bürgerbegehren gegen die Chemiewerk-Erweiterung weiter schwelt, geht auch bei der Bauleitplanung nichts voran.

Von Michael Morosow, Pullach

Es hätte ein Schlusspunkt werden sollen hinter einer außerordentlich langen und heftig umstrittenen Bauleitplanung. Stattdessen bleibt ein Fragezeichen stehen. In seiner jüngsten Sitzung hat es der Pullacher Gemeinderat abgelehnt, einen Satzungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplans zu treffen, auf dessen Grundlage das Chemiewerk United Initiators seine Umbau- und Erweiterungspläne hätte umsetzen können. Eine Entscheidung darüber wird der Gemeinderat nun erst in seiner Sitzung am 25. April 2023 treffen. Und vorausgesetzt, dass bis zur Januarsitzung eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zur zweiten Klage der Bürgerinitiative "Schützt die Isarauen" gegen die Nichtzulassung ihres Bürgerbegehrens vorliegt, wird das Gremium am 24. Januar über ein mögliches Ratsbegehren entscheiden.

Die Bürgerinitiative signalisiert Gesprächsbereitschaft

Damit folgte die Mehrheit des Gemeinderates einem Antrag der SPD-Fraktion, wobei die Grünen erstmals zu diesem Thema nicht ihrer Parteifreundin Susanna Tausendfreund folgten: Die Bürgermeisterin wusste am Ende lediglich Andreas Most (Pullach Plus) sowie Cornelia Zechmeister und Johannes Schuster (beide Wir in Pullach) auf ihrer Seite. Möglicherweise aber wird die nun vereinbarte Zeitschiene obsolet, denn die Bürgerinitiative signalisiert erstmals Gesprächsbereitschaft, "um vielleicht doch noch die Kuh vom Eis zu bringen", wie deren Sprecher Christian Boeck der SZ sagte. Die Klage werde zwar aufrechterhalten, aber man sei bereit, mit der Gemeinde das Gespräch zu suchen.

Wann der VGH zur Klage der Bürgerinitiative eine Entscheidung treffen wird, steht in den Sternen, sehr wahrscheinlich aber wird er die Sichtweise des Verwaltungsgerichts München teilen. Der war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren "selbst bei wohlwollender Auslegung" nicht den Mindestanforderungen entspreche, die bei einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschriften an ein zulässiges Bürgerbegehren zu stellen seien. Dem Verwaltungsgerichtshof solle nicht vorgegriffen werden, sagte Susanna Tausendfreund, deshalb würde der Satzungsbeschluss auch erst nach einer Entscheidung des VGH in Kraft treten.

Nägel mit Köpfen zu machen inmitten einer von Unwägbarkeiten geprägten Situation, das wollte die Mehrheit aber dennoch nicht. Schließlich hat die Bürgerinitiative auch gegen das Ratsbegehren geklagt. Wenn diese Klage weiter verfolgt werde, dann entfalle auch das Ratsbegehren, sagte Holger Ptacek (SPD). Er erwarte von der Bürgerinitiative ein entsprechendes Signal für ein Ratsbegehren, "dann hätten wir eine Beteiligung der Bürger", sagte Fabian Müller-Klug (Grüne). Sie glaube, dass viele Bürger dafür aufgeschlossen wären, ergänzte Caroline Voit (Pullach Plus), und Alexander Betz (FDP) empfahl der Bürgerinitiative die Teilnahme an einem runden Tisch, die sie schon einmal abgelehnt hatte.

Betz sprach von einer Phantomdebatte, nachdem United Initiators im September entschieden hatte, den 2019 beim Landratsamt München gestellten Antrag zur Errichtung eines Lagers für organische Peroxide am Standort Pullach zurückzunehmen. "Wir beschäftigen uns mit was, das eh nicht umgesetzt wird", sagte Betz. United Initiators habe seine Anträge zurückgezogen, um etwas Luft in das Verfahren zu bringen, "und diese Luft sollten wir nutzen", sagte CSU-Fraktionschefin Christine Eisenmann.

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