Chemiewerk:Schlappe für Gegner der Erweiterungspläne von United Initiators

Die Pullacher Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund sieht sich durch den Gerichtsbeschluss bestätigt.

Von Michael Morosow, Pullach

In seinem Bemühen, einen Bürgerentscheid gegen die Erweiterungspläne des Chemiewerks United Initiators (UI) ins Laufen zu bringen, hat der Verein "Schutz des Isartals" abermals einen Rückschlag hinnehmen müssen. Sein Vorhaben, die Gemeinde Pullach gerichtlich dazu verpflichten, so lange keine weiteren Schritte in der umstrittenen Bausache zu unternehmen, bis das Gericht über die Klage des Vereins gegen die Nichtzulassung des Bürgerbegehrens entschieden hat, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) per Beschluss vom 22. März zurückgewiesen. Nachdem dieser Beschluss unanfechtbar ist, besteht für den Verein nur noch die Chance, in der rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung zum Erfolg zu kommen. Während Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne) durch diesen Beschluss die Rathausposition bestätigt sieht, ist die Enttäuschung im Lager der Gegner der Expansionspläne von UI groß.

Bereits am 5. November 2021 hatte das Verwaltungsgericht München ihren Eilantrag abgelehnt mit der Begründung, dass das Bürgerbegehren aufgrund einer unklaren Fragestellung unzulässig sei. Ihrer Argumentation ist nun der BGH gefolgt. Die Fragestellung lautet: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Pullach alle rechtlich zur Verfügung stehenden sowie baurechtlichen und planungsrechtlichen Maßnahmen ergreift, um eine (weitere) Expansion der Chemiefirma (Peroxid) United Initiators in Pullach zu verhindern?". Es fehle an einer hinreichend bestimmten Fragestellung, da selbst bei wohlwollender Auslegung unklar bleibe, was genau unter dem Begriff der " (weiteren) Expansion" zu verstehen sei, und außerdem dürfte das Bürgerbegehren gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot verstoßen, begründete das Verwaltungsgericht im November seine Ablehnung des Eilantrags. Der VGH hat diese Sichtweise jetzt geteilt. Unklar sei bereits, was mit der zu verhindernden "Expansion" der Chemiefirma gemeint sei, heißt es in deren Begründung. "Er kann damit im vorliegenden Zusammenhang nicht nur auf jede bauliche Erweiterung der vorhandenen Betriebsanlagen abzielen, sondern ebenso auf eine mögliche Produktionsausweitung durch Änderungen von Betriebsabläufen, auf die eine Standortgemeinde allenfalls indirekt Einfluss nehmen kann", erklärt der VGH.

Die Entscheidung sei umso unverständlicher, als sich die Bürgerinitiative im Vorfeld von fachlicher Seite zur jetzt beanstandenden Fragestellung habe professionell beraten lassen. "Anscheinend kann man mit formaljuristischen Begründungen jedwede Fragestellung aushebeln, um eine demokratische Bürgerentscheidung mit allen Mittel zu verhindern", schreibt Kathrin Vögl, die in der Verwaltungsstreitsache zusammen mit Walter-Viktor Adolf und Christian Boeck als Kläger auftritt. Die Bedenken von Anwohnern und Agenda würden im Verfahren berücksichtigt, am Montag beginne das zweite Auslegungsverfahren, sagte Rathauschefin Tausendfreund.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: