Pullach:Streitfall Kommunalunternehmen

Pullach: Mit Wohlfühlwärme wirbt die IEP Pullach auf Tassen: Beim jüngsten Streit ums Unternehmen war von Wohlfühlen und Wärme wenig zu spüren.

Mit Wohlfühlwärme wirbt die IEP Pullach auf Tassen: Beim jüngsten Streit ums Unternehmen war von Wohlfühlen und Wärme wenig zu spüren.

(Foto: Claus Schunk)

Die Gemeinderäte Betz und Vennekold sehen sich durch einen Prüfbericht entlastet und prangern Interessenskonflikte an

Von Michael Morosow, Pullach

"Niemand hat sich bereichert. Alles gut!" - mit dieser Feststellung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Pullacher Gemeinderates einen vorläufigen Schlussstrich unter einen seit eineinhalb Jahren mit harten Bandagen geführten Streit mit der Mehrheit des Gremiums gezogen und damit gleichzeitig üblen Gerüchten den Nährboden genommen. Im Feuer hatten die drei Tochtergesellschaften der Gemeinde und deren Geschäftsführer gestanden.

Namentlich Alexander Betz (FDP) und Reinhard Vennekold (WIP) hatten ein ums andere Mal aus der beständigen Weigerung der Geschäftsführer, ihre Tochtergesellschaften vom Rechnungsprüfungsausschuss unter die Lupe nehmen zu lassen, die Frage gesponnen, ob die Kommunalunternehmen etwas zu verbergen hätten. Öffentlich in den Raum gestellt, insbesondere in den wöchentlichen Ausgaben des Isaranzeigers, wurde auch die Frage, ob bezahlte Beraterverträge zwischen Gemeinderatsmitgliedern und den Tochterunternehmen existieren.

"Die Weigerung der Gesellschaften, Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses Einblick in ihre Unterlagen zu geben, führte zu Spekulationen, dass einzelne Gemeinderäte sich dort bereichern und zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, die zum Teil persönlich wurden", heißt es nun in einer von Betz und Vennekold gemeinsam verfassten Presseerklärung. Erst auf massiven öffentlichen Druck hin und nach Intervention der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes München sei nun eine Rechnungsprüfung bei den Tochterunternehmen ermöglicht worden, schreiben Betz und Vennekold, die selbst die Stichproben bei den drei Tochterunternehmen Innovative Energie Pullach GmbH (Geothermie), Wohnbau Pullach und VBS Kommunalunternehmen vorgenommen habe. Dieser Darstellung widerspricht der Aufsichtsratsvorsitzende der IEP, Gemeinderat Andreas Most (CSU), freilich auf das Schärfste. Mitnichten seien die Tochtergesellschaften von der Rechtsaufsicht dazu angehalten worden, den Rechnungsprüfungsausschuss in alle Unterlagen und in die Kassen blicken zu lassen. Lediglich die Schnittstellen zwischen dem Rathaus und den Tochtergesellschaften seien geprüft worden. "Und die Herrschaften mussten zugeben, dass sie nichts gefunden haben, aber auch gar nichts", sagt Most, der nach wie vor der Meinung ist, dass eine gesonderte Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss keinen Sinn ergibt. Nicht nur, dass die IEP und die Wohnbau Pullach durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft würden, die IEP sogar nach Maßgabe einer großen GmbH, beide Unternehmen hätten auch Aufsichtsräte, in denen jede Fraktion mit einem Vertreter vertreten sei, argumentiert Most. Deshalb sei die Mehrheit der Auffassung, dass eine weitere Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu weit gehe.

Bei den Stichproben für das Jahr 2018 habe man nichts Verdächtiges feststellen können, "das hat ein gutes Gefühl hinterlassen. Warum nicht gleich so?", vermelden nun Betz und Vennekold. Beide legen allerdings in einem anderen Punkt nach. Die Struktur der IEP ist in ihren Augen zu beanstanden. Beiden missfällt, dass Helmut Mangold gleichzeitig Geschäftsführer der IEP als auch der Stromnetz GmbH ist, die zu 51 Prozent der IEP, zu 49 Prozent den Bayernwerken gehöre. Ihnen missfällt, dass Mangold in seiner Doppelfunktion drei von fünf Aufsichtsratsposten der IEP benennen dürfe. "Der zu Kontrollierende wählt also seine Kontrolleure aus. Das nennt man Interessenkonflikt", heißt es in der Presseerklärung.

Einen Interessenkonflikt hätten hier sowohl die benannten Aufsichtsräte als auch der Geschäftsführer selbst. Der klare Auftrag des Pullacher Gemeinderates an die kommunale Tochter IEP müsse daher sein, diesen Konstruktionsfehler zu beheben.

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