Bürgerentscheid in Pullach:Showdown in fünf Wochen

Bürgerentscheid in Pullach: Die Pullacher müssen am 25. Februar über das Wohnbauprojekt in der Heilmannstraße abstimmen.

Die Pullacher müssen am 25. Februar über das Wohnbauprojekt in der Heilmannstraße abstimmen.

(Foto: Visualisierung: Linsenmayer Projekte)

Der Pullacher Gemeinderat setzt den Bürgerentscheid über den Bau von Kommunalwohnungen an der Heilmannstraße für 25. Februar an.

Von Michael Morosow

Die Pullacher werden am Sonntag, 25. Februar, darüber abstimmen, ob das von der Gemeinde geplante Wohnbauprojekt an der Heilmannstraße entstehen wird. In seiner Sitzung am Dienstag hat sich der Gemeinderat einstimmig auf diesen Termin für den Bürgerentscheid verständigt. Zur Abstimmung werden dabei sowohl das von Vertretern der Wählergruppe Wir in Pullach (WIP) initiierte Bürgerbegehren stehen als auch ein Ratsbegehren, das von den Fraktionen von CSU, FDP, Grünen und SPD unterstützt wird und das am Dienstag gegen drei Stimmen aus der WIP-Fraktion beschlossen wurde.

Dem Bürgerbegehren müsse aus Gründen der Waffengleichheit ein Ratsbegehren entgegengestellt werden, begründete Andreas Most (CSU) die Entscheidung der Ratsmehrheit. Die Frage des Ratsbegehrens lautet: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Pullach die Planungen für ein Gebäude mit 22 Mietwohnungen auf dem Grundstück Heilmannstraße 53/55 fortführt, dieses gemeindliche Wohngebäude errichtet und dabei den bereits zugesagten staatlichen Zuschuss in Höhe von 3,347 Millionen Euro in Anspruch nimmt?"

In fünf Wochen also wird ein Schlussstrich gezogen unter einen seit Mitte des Vorjahres tobenden Streit zwischen der WIP und dem Rest des Pullacher Gemeinderats, der auch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes München und Bayerische Verwaltungsgericht beschäftigt hat.

Die Gemeinderatsmehrheit beabsichtigt, auf dem 1700 Quadratmeter großen Grundstück 22 barrierefreie Wohnungen mit für einkommensschwache Haushalte tragbaren Miethöhen zu errichten und hat den entsprechenden Beschluss dazu im April 2016 mit 14 zu 16 Stimmen gefasst.

Im Juni 2017 aber hat sic h die WIP dazu entschlossen, die Wohnbebauung noch einmal auf den Prüfstand stellen zu lassen und sammelte Unterschriften gegen das Projekt, um im September, mit ausreichend vielen Unterschriften ausgestattet, ihren Antrag auf ein Bürgerbegehren im Rathaus einzureichen. Der Gemeinderat lehnte im Oktober die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab, unter anderem mit der Begründung, die von der Wählergemeinschaft formulierte Fragestellung ( "Wollen Sie, dass das Grundstück Heilmannstraße 53/55 als Vorratsfläche erhalten bleibt und in naher Zukunft nicht bebaut wird?") sei zu unkonkret.

Den Rechtssteit verfolgt die Gemeinde nicht weiter

Das Verwaltungsgericht allerdings stellte sich in der Frage der Zulässigkeit auf die Seite der WIP, sodass es nun also am 25. Februar zu eine m Showdown in den Wahllokalen kommen wird. Auf die Möglichkeit, es auf ein bindendes Urteil des Gerichts ankommen zu lassen, verzichtete die Ratsmehrheit. Mit 17 zu einer Stimme hob sie am Dienstag ihren im Oktober gefassten Beschluss gegen die Zulässigkeit des WIP-Begehrens auf. Die Gegenstimme kam von Holger Ptacek (SPD).

"Es ist nicht zweckmäßig, hier über Kosten und Zahlen zu diskutieren. Hier soll nur über eine formale Zulassung des Ratsbegehrens abgestimmt werden", hatte Martian Eibeler (FDP) nach einigen Wortmeldungen gewarnt, um einem weiteren Nachtarocken in der umstrittenen Sache vorzubeugen. Stefan Demmeler (WIP) etwa wollte wissen: "Wurde ein Business Case für das Gebäude erstellt? Wurde der Grundstückskauf in den Kalkulationen berücksichtig? Wie lang ist die Abschreibungsfrist? Wurden Sanierungen berücksichtigt? Wie hoch ist die geplante Miete?"

Einigkeit gab es in einer technischen Frage: Die Wahlberechtigten in der Gemeinde werden sämtliche Abstimmungsunterlagen (Stimmzettel, Begründungstexte für beide Begehren sowie Unterlagen zur Briefwahl) in einer Postsendung erhalten. So können Interessenten ohne vorherigen Antrag an der Briefwahl teilnehmen, was auch den Aufwand für die Gemeindeverwaltung reduziert.

Dass die WIP-Fraktion gegen die Zulässigkeit des Ratsbegehrens gestimmt hat, begründete Stefan Demmeler mit dessen Begründungstext, in dem es unter anderem heißt: "Die Refinanzierung des Eigenanteils der Gemeinde erfolgt durch die langfristige Erwirtschaftung von Mieterträgen." Im Gegenteil müsse die Gemeinde bei einer Miete in Höhe von acht bis neun Euro pro Quadratmeter subventionieren. "Wie kann da ein Überschuss erwirtschaftet werden?", fragte Reinhard Vennegold von der WIP.

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